Datensperrung eintragen und aufheben

Im Kanton Zug erhält grundsätzlich jede und jeder bei der Einwohnerkontrolle Auskunft über die Adresse einer Person. Wünschen Sie dies nicht, können Sie Ihre Daten im Einwohnerregister sperren lassen.

Datensperre

Drittpersonen können bei der Einwohnerkontrolle Einzelauskünfte über Personendaten aus dem Einwohnerregister anfragen. Drittpersonen sind beispielsweise Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Institutionen. Auskünfte an Drittpersonen erteilt die Einwohnerkontrolle voraussetzungslos und kostenlos als Adressauskunft.

Mit der Datensperre unterbinden Sie die voraussetzungslose Adressauskunft. Das bedeutet: Wir werden Sie bei jeder Adressanfrage von Drittpersonen kontaktieren, sofern das Interesse glaubhaft dargelegt worden ist. Sie erhalten von uns eine schriftliche Mitteilung, in der wir Ihnen das rechtliche Gehör gewähren. Sie können sich also zu diesen Anfragen äussern.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bekanntgabe von Personendaten sind die Bestimmungen im Datenschutzgesetz des Kantons Zug (§ 5 ff.) und im Gemeindegesetz des Kantons Zug (§ 57fbis).

Formular

Verfügen Sie über ein eZug Account? Füllen Sie das Formular in der App aus und nutzen Sie die Vorteile von eZug. 

Weitere Datensperren

Weitere Datensperren zu Autokennzeichen oder beim Grundbuchamt können bei den entsprechenden Ämtern bei der Kantonalen Verwaltung beantragt werden.

 

Weiter zur Website des Kantons Zug
Weiter zur Website des Kantons Zug

Kontakt

Einwohnerkontrolle

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen