Finanzielle Förderung Kultur
Wir fördern das Kulturschaffen und Kulturprojekte in verschiedenen Sparten, für ein reiches und lebendiges Kulturleben in der Stadt Zug.
Fördermassnahmen
- Wir fördern die kulturelle Tätigkeit in der Stadt Zug mit Projektbeiträgen oder jährlich wiederkehrenden Beiträgen.
- Wir ermöglichen gute Rahmenbedingungen für das Zuger Kulturschaffen.
- Wir pflegen die kulturelle Vielfalt.
- Wir öffnen der Bevölkerung den Zugang zum kulturellen Leben der Stadt Zug
Unterstützt werden die Sparten Baukultur, darstellende Kunst, Kulturvermittlung, Literatur, Musik, Volkskultur, Visuelle Kunst etc.
Über die Vergabe der Beiträge beschliessen die Kulturabteilung, der Stadtrat sowie der Grosse Gemeinderat. Die Kulturkommission steht beratend zur Seite.
Richtlinien
Das Gesuch für einen Förderbeitrag ist spätestens drei Monate vor der geplanten Veranstaltung oder Produktion über das Beitragsportal der Stadt Zug einzureichen.
Einmalige Beiträge sollen Projekte ermöglichen, die ohne Unterstützung der öffentlichen Hand nicht zu Stande kämen.
Jährlich wiederkehrende Beiträge dienen der Unterstützung und Sicherung ständiger kultureller Aktivitäten. Die wiederkehrende Förderung beschränkt sich auf Kulturvereine sowie Kulturinstitutionen und wird jeweils für eine Periode von maximal vier Jahren gewährt.
Beitragsgesuche
Gesuche können ausschliesslich über das Online-Gesuchsportal der Stadt Zug eingereicht werden. Das Gesuch wird in der Kulturkommissionssitzung behandelt. Erfahren Sie alles zum Einreichen von Beitragsgesuchen.
Weiter zum BeitragsportalEingabetermine für Gesuche
Die Termine für das Folgejahr werden rechtzeitig bekanntgegeben.
| Gesuchseingabe bis | Sitzungen Kulturkommission |
|---|---|
| Sonntag, 17. Mai 2026 | Mittwoch, 10. Juni 2026 |
| Sonntag, 23. August 2026 | Mittwoch, 15. September 2026 |
| Sonntag, 25. Oktober 2026 | Mittwoch, 25. November 2026 |
Beitragsliste einmaliger und wiederkehrender Gesuche
Über die vergangen Jahre hat die Stadt Zug zahlreiche kulturelle Projekte unterstützt.
Relevante Gesetze
Der Grosse Gemeinderat hat im Jahr 2023 die Förderung des kulturellen Lebens mit einem Kulturförderungsreglement festgelegt.
Weiterführende Links
Ersuchen Sie jeweils neben dem Beitrag der öffentlichen Hand auch noch die Unterstützung von Privaten und Stiftungen, die Kultur mitfinanzieren. Auf fundraiso.ch können Sie nach den passenden Anlaufstellen suchen.
Konsultieren Sie die Webseiten der Berufsverbände, um sich über Richtlöhne und Richthonorare zu informieren. Auf tpunkt.ch, der Webseite von t. Theaterschaffen Schweiz, findet sich sogar ein Tool zur Berechnung von Löhnen und Honoraren.
Informationen zur kulturellen Bildung und Teilhabe finden Sie über Kulturvermittlung Schweiz und zur ästhetischen Bildung und Teilhabe der Allerkleinsten über Lapurla.
Bei Fragen zu Kultur und Nachhaltigkeit sind Vert le Futur und Tatenbank gute Anlaufstellen. Anregungen für die Organisation nachhaltiger Veranstaltungen finden sich in der entsprechenden Checkliste der Stadt Zug. TBD Verlinkung zu Checkliste vom SuS
Setzten Sie ein Zeichen gegen sexuelle Gewalt in Clubs und an Festivals. In der Diversity Roadmap von Helvetiarockt, diversityroadmap.org, finden Sie Empfehlungen für mehr Diversität und Gleichstellung in Clubs und an Festivals.
Kontakt
Kultur
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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