Finanzielle Förderung Kultur

Wir fördern das Kulturschaffen und Kulturprojekte in verschiedenen Sparten, für ein reiches und lebendiges Kulturleben in der Stadt Zug.

Fördermassnahmen

  • Wir fördern die kulturelle Tätigkeit in der Stadt Zug mit Projektbeiträgen oder jährlich wiederkehrenden Beiträgen. 
  • Wir ermöglichen gute Rahmenbedingungen für das Zuger Kulturschaffen.
  • Wir pflegen die kulturelle Vielfalt.
  • Wir öffnen der Bevölkerung den Zugang zum kulturellen Leben der Stadt Zug

Unterstützt werden die Sparten Baukultur, darstellende Kunst, Kulturvermittlung, Literatur, Musik, Volkskultur, Visuelle Kunst etc.

Über die Vergabe der Beiträge beschliessen die Kulturabteilung, der Stadtrat sowie der Grosse Gemeinderat. Die Kulturkommission steht beratend zur Seite.

Richtlinien

Das Gesuch für einen Förderbeitrag ist spätestens drei Monate vor der geplanten Veranstaltung oder Produktion über das Beitragsportal der Stadt Zug einzureichen.

Einmalige Beiträge sollen Projekte ermöglichen, die ohne Unterstützung der öffentlichen Hand nicht zu Stande kämen.

Jährlich wiederkehrende Beiträge dienen der Unterstützung und Sicherung ständiger kultureller Aktivitäten. Die wiederkehrende Förderung beschränkt sich auf Kulturvereine sowie Kulturinstitutionen und wird jeweils für eine Periode von maximal vier Jahren gewährt.

Beitragsgesuche

Gesuche können ausschliesslich über das Online-Gesuchsportal der Stadt Zug eingereicht werden. Das Gesuch wird in der Kulturkommissionssitzung behandelt. Erfahren Sie alles zum Einreichen von Beitragsgesuchen.

Weiter zum Beitragsportal

Eingabetermine für Gesuche

Die Termine für das Folgejahr werden rechtzeitig bekanntgegeben. 

Gesuchseingabe  bisSitzungen Kulturkommission
Sonntag, 17. Mai 2026Mittwoch, 10. Juni 2026
Sonntag, 23. August 2026Mittwoch, 15. September 2026
Sonntag, 25. Oktober 2026Mittwoch, 25. November 2026

Beitragsliste einmaliger und wiederkehrender Gesuche

Über die vergangen Jahre hat die Stadt Zug zahlreiche kulturelle Projekte unterstützt. 

Projektbeiträge 2024
PDF | 896 KB | Deutsch

Relevante Gesetze

Der Grosse Gemeinderat hat im Jahr 2023 die Förderung des kulturellen Lebens mit einem Kulturförderungsreglement festgelegt.

Kontakt

Kultur

Stadt Zug
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen