Aussensportanlagen, Sporthallen und Gymnastiksäle

Die Stadt Zug bietet nebst den Aussensportanlagen auch moderne Sporthallen: Zehn Einfachsporthallen, zwei Gymnastiksäle und eine Dreifachsporthalle. Perfekt für Vereine, Firmen und Freizeitsportler. Bleiben Sie aktiv, bleiben Sie fit und nutzen Sie die vielseitigen Sportanlagen der Stadt Zug.

Preise und Regeln

Die aktuellen Preise zur Nutzung der Infrastruktur und die Nutzungsbestimmungen, erfahren Sie über die folgenden Links.

Der Sperrzeitenplan gibt darüber Auskunft, wann die Sportanlagen nicht zur Verfügung stehen.
 

Weiter zum entsprechenden Anhang der Anlagenbenützungsverordnung
Weiter zum entsprechenden Gesetz

Reservieren

Die Sportanlagen können Sie mindestens 20 Tage im Voraus über das Reservationssystem buchen.

Reservationssystem

Leichtathletikanlage

Die Leichtathletikanlage der Stadt Zug kann in folgenden Formen genutzt werden:

Öffentliche Nutzung

Einzelsportlerinnen und Einzelsportlern ohne kommerziellen Hintergrund steht die Leichtathletikanlage der Stadt Zug für Sport und Bewegung kostenlos zur Verfügung. Die öffentliche Nutzung ist während der regulären Öffnungszeiten möglich, wobei organisierte Trainings und ausschliessliche Nutzungen Vorrang haben. 

Ausschliessliche Nutzung

Für teilweise oder ausschliessliche Nutzung der Leichtathletikanlage der Stadt Zug (beispielsweise für Vereinstrainings, Kurse oder Veranstaltungen) braucht es eine Benützungsvereinbarung. Diese kann über das Reservationssystem (siehe oben) beantragt werden.

Nutzung durch Personaltrainerinnen und -trainer

Personaltrainerinnen und -trainer, welche die Leichtathletikanlage für kommerzielle Trainings von Einzelpersonen oder Kleingruppen bis max. 6 Personen nutzen, benötigen eine individuelle Bewilligung mit spezifischen Bedingungen. Die Monatspauschale beträgt 55 Franken. Der Antrag kann unten gestellt werden.

Fussballanlage

Im Rahmen eines Pilotprojekts wird der Kunstrasenplatz 3 in der Herti Allmend neben dem Fussballstadion vom 4. Mai bis 18. Oktober 2026 für die Bevölkerung geöffnet. Damit schafft die Stadt Zug zusätzlichen Raum für Sport, Bewegung und Begegnung.

Der Platz kann täglich von 8.00 bis 22.00 Uhr kostenlos genutzt werden, sofern keine Vereinsbelegungen, Spiele oder Feiertage entgegenstehen.

Ausschliessliche Nutzung

Für ausschliessliche Nutzung der Fussballanlagen der Stadt Zug (beispielsweise für Trainings, Spiele, Kurse oder Veranstaltungen) braucht es eine Benützungsvereinbarung. Diese kann über das Reservationssystem (siehe oben) beantragt werden.

Kantonale Sporthallen – kostenlos für Stadtzuger Vereine

In der Stadt Zug gibt es weitere Sporthallen, die durch den Kanton Zug verwaltet werden wie die Dreifachsporthalle der Kantonsschule oder des GIBZ. Das Beste: Stadtzuger Vereine nutzen diese Anlagen kostenlos.

Details dazu finden Sie auf der Website des Amt für Sport und Gesundheitsförderung.