Rückerstattung von Raummieten 2025
Stadtzuger Vereine können die Rückerstattung ihrer Raummieten für das Jahr 2025 beantragen. Das gilt für Vereine, die bis am 31. Dezember 2025 gegründet wurden.
Information
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat am 16. Juni 2026 eine einmalige Rückvergütung der Raummieten beschlossen. Sie gilt für Stadtzuger Vereine, die bis am 31. Dezember 2025 gegründet wurden. Die Vereine müssen ihren Sitz in der Stadt Zug haben und dürfen nicht gewinnorientiert sein. Sie können die Rückerstattung von Mietkosten beantragen. Dies gilt für städtische und private Vereinsräume, Probelokalitäten und ähnliche Räume. Berücksichtigt werden Mietkosten aus dem Jahr 2025. Sie müssen im Jahr 2025 entstanden und bezahlt worden sein. Pro Verein werden höchstens 5'000 Franken zurückerstattet. Nicht berücksichtigt werden Mieten, die bereits von der Stadt Zug finanziert wurden.
Gesuchseingabe
Ab dem 21. September 2026 finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen und einen Link zur Eingabe der Rückerstattungsgesuche.