Rückerstattung von Raummieten 2025
Vereine, welche vor dem 31.12.2025 gegründet wurden und bei der Stadt Zug gemeldet sind, können einen Antrag auf Rückerstattung der Raummieten für das Jahr 2025 beantragen.
Information
An seiner Sitzung vom 16. Juni 2026 hat der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug entschieden, allen Stadtzuger Vereinen, die per 31.12.2025 gegründet waren, nicht gewinnorientiert sind und ihren Sitz in der Stadt Zug haben, auf Antrag hin für die Miete der städtischen und privaten Vereinsräume, Probelokalitäten etc. eine einmalige Rückvergütung der im Jahr 2025 entstandenen und bezahlten Mietkosten zu gewähren. Die Rückvergütung pro Verein ist auf 5'000 Franken und nicht bereits von der Stadt Zug finanzierte Mieten beschränkt.
Gesuchseingabe
Ab Mitte September 2026 finden Sie auf dieser Seite Informationen zur Eingabe der Gesuche.