Lärmige Arbeiten
Lärmige Arbeiten während den Ruhezeiten sind bewilligungspflichtig.
Bewilligung
Nicht bewilligungspflichtig
Bauarbeiten, die belästigende Geräusche verursachen, dürfen nur in der Zeit von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr ausgeführt werden.
In besonderen Fällen können weitergehende zeitliche Einschränkungen angeordnet werden.
Bewilligung durch Gemeinde
Arbeiten auserhalb der oben genannten Zeiten sind bewilligungspflichig. Stellen Sie ein entsprechendes Gesuch via Online-Formular.
Kurfrisitige Gesuche
Arbeiten über den Mittag wie z. B. Belagsarbeiten benötigen eine Bewilligung, die bedingt durch die Kurzfristigkeit auch telefonisch angefordert werden kann. Dies ist möglich in der Zeit von 8 bis 11.30 Uhr. Die Telefonnummer finden Sie weiter unten.
Bewilligung durch Kanton
Falls die Arbeiten im Zeitraum von 23 bis 6 Uhr oder an Samstagen von 23 bis am Sonntag 23 Uhr ausgeführt werden, muss zudem eine Arbeitszeitbewilligung beim Kanton Zug, Amt für Wirtschaft und Arbeit eingeholt werden.
Formular
Das Gesuchsportal
Haben Sie Fragen zur Nutzung des Gesuchsportals? Hier erfahren Sie mehr.
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Sicherheit und Verkehr
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
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