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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Erbausschlagungserklärung
Die Frist zur Ausschlagung beträgt drei Monate ab Kenntnis des Todes des Erblassers für gesetzliche Erben und ab amtli-cher Mitteilung von Verfügungen von Todes wegen des Erblassers für eingesetzte Erben.
Wird die Erbschaft von allen nächsten gesetzlichen Erben ausgeschlagen, so gelangt sie zur Liquidation durch das Kon-kursamt (Art. 573 Abs. 1 ZGB).
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt (Fachbereich) | 058 728 91 30 | erbschaftsamt@stadtzug.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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