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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Die Bürgergemeinde Zug
Die Bürgergemeinde Zug ist eine von elf Bürgergemeinden im Kanton Zug. Zu ihr gehören laut Gemeindegesetz alle in einer Gemeinde Heimatberechtigten.
Das Gemeindegesetz aus dem Jahre 1980 weist den Bürgergemeinden folgende Aufgaben zu:
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts;
- Sozial- und Vormundschaftswesen für die an ihrem Heimatort wohnenden Bürger;
- Verwaltung des Bürgergutes (insbesondere der Liegenschaften);
- Förderung der Heimatverbundenheit.
Sie kann weitere Aufgaben im Gemeindewohl erfüllen.
Die Bürgergemeinde kann zur Deckung des Aufwandes von den im Kanton wohnhaften Ortsbürgern Steuern erheben, soweit der Ertrag des Bürgergutes hierfür nicht ausreicht.
Der Bürgerrat der Stadt Zug besteht aus fünf im Nebenamt tätigen Mitgliedern sowie einem vollamtlichen Bürgerschreiber. Im Rathaus in der Altstadt (Foto) befindet sich die Bürgerkanzlei.
Kontakt
Bürgergemeinde Zug
Fischmarkt, 6300 Zug
Telefon 041 725 37 50
Telefax 041 725 37 59
E-Mail: info@buergergemeinde-zug.ch
Internet: www.buergergemeinde-zug.ch