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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Städtebau und Planung
Die Abteilung Städtebau und Planung entstand aus dem Zusammenschluss der Abteilungen Städtebau und Stadtplanung. Die interdisziplinär zusammengesetzte Abteilung widmet sich der raumplanerischen, stadträumlichen und architektonischen Entwicklung der Stadt Zug und koordiniert diese mit weiteren öffentlichen und privaten Interessen. Die zukünftige Innenentwicklung und bauliche Verdichtung mit den Anliegen des Ortsbildes, der Baukultur, des Stadtgrüns und des Stadtklimas angemessen zu verbinden, bildet hierbei einen besonderen Schwerpunkt.
Im Aufgabenbereich des Städtebaus sind:
- Städtebauliche Konzepte, Leitbilder und Verfahren
- Begleitung und Überprüfung von baulichen Vorhaben hinsichtlich ihrer Einordnung ins Stadtbild, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens
- Führung der Geschäfte der Stadtbildkommission
- Mitwirkung bei Unterschutzstellungen und Beitragszusicherungen an geschützte kantonale Denkmäler
Im Aufgabenbereich der Stadtplanung sind:
- Ortsplanungsrevision (Richt- und Nutzungsplanung)
- Einfache und ordentliche Bebauungspläne
- Erarbeitung raumplanerischer Grundlageninstrumente
- Verkehrs- und Erschliessungsplanung
- Geografisches Informationssystem (GIS)
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Baudepartement | 058 728 96 10 | baudepartement@stadtzug.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Städtebau und Planung | 058 728 96 30 | baudepartement@stadtzug.ch |
Frage |
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Die Stadtarchitektin ist für die städtebauliche Entwicklung und für Fragen der Gestaltung in der Stadt Zug zuständig. Sie entwickelt Projekte für stadteigene Bauten und Umbauten, begleitet private Bauherrschaften bei der Ausarbeitung von grösseren Wettbewerben und Studienaufträgen und leitet Studien- und Wettbewerbsverfahren. |
Die Stadtbildkommission berät den Stadtrat in seiner Funktion als Baubewilligungsbehörde. Sie beurteilt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens Baugesuche und Planungen in Bezug auf Städtebau und Gestaltung. Aufgabe der Stadtbildkommission ist es, mit ihren Stellungnahmen zur Verbesserung der Stadtgestaltung beizutragen. Die Sitzung der Stadtbildkommission findet in der Regel einmal im Monat statt. |
Die Stadtplanerin koordiniert die städtischen Planungsverfahren. Sie erarbeitet mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Richt- und die Nutzungsplanung. Weiter gehören die Quartierplanung, das Erstellen von Bebauungsplänen, die Erschliessungsplanung mit Strassen- und Baulinienplänen sowie das geographische Informationssystem GIS zum Aufgabenbereich der Stadtplanung. |