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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Sicherheit und Verkehr
Die Abteilung Sicherheit und Verkehr bearbeitet hauptsächlich die folgenden Bereiche:
- Bewilligungen Benützung öffentlicher Grund
- Veranstaltungsbewilligungen
- Gastgewerbe
- Lottomatch / Tombola
- Marktwesen
- Taxiwesen
- Bussenadministration
- Parkraumbewirtschaftung
- Lotsendienst auf Schulwegen
- Skirettungsdienst Zugerberg, Schlittelbahn
- Baum- und Sträucherschnitt
- Verkehr (Verkehrstechnik, Signalisation, öffentlicher Verkehr, Langsamverkehr)
Kontakt
Sicherheit und VerkehrGubelstrasse 22
Postfach
6301 Zug
Tel. 058 728 99 00
sicherheit_verkehr@stadtzug.ch
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Frage |
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Auf dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zug, Hinterbergstrasse 41, 6312 Steinhausen(info.stva@zg.ch)Tel. +41 41 728 47 11 |
Der öffentliche Grund (ÖG) steht Vereinen und Organisationen für Ausstellungen, sportliche und kulturelle Anlässe usw. zur Verfügung. In der Regel wird der ÖG nicht an private Personen oder für kommerzielle Anlässe vergeben. Auskunft über die Benützung des öffentlichen Grundes erteilt die Abteilung Sicherheit und Verkehr der Stadt Zug, Stadthaus, Gubelstrasse 22, Telefon 058 728 99 00 (bewilligungen@stadtzug.ch). Die Abteilung Sicherheit und Verkehr der Stadt Zug erteilt die Bewilligung und informiert über die Bedingungen und Auflagen. Gesuche für die Benützung von Schulhäusern sind an die Stadtschulen Zug, Telefon 058 728 94 20 (stadtschulenzug@stadtzug.ch), jene der Sportanlagen an die Abteilung Sport der Stadt Zug, Gubelstrasse 22, Telefon 058 728 94 50 (sport@stadtzug.ch) zu richten. |
In der Schweiz gilt die Handels- und Gewerbefreiheit. Für den Betrieb eines Gastgewerbes gelten die kantonalen Gesetze. Im Kanton Zug und somit auch in der Stadt Zug ist ein Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank nicht bewilligungspflichtig (z.B. Café). Für einen Betrieb mit Ausschank von alkoholhaltigen Getränken gilt grundsätzlich das Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) vom 25. Januar 1996. Die Bewilligung erteilt der Stadtrat (§ 7). Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte, mündige und gut beleumdete Person, die für die Betriebsführung verantwortlich ist (§ 8). Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 05.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein (§12). Für beantragte längere Öffnungszeiten führt der Stadtrat ein Auflage- und Einspracheverfahren durch (§ 13). Bewilligungsgesuche sind rechtzeitig an die Abteilung Sicherheit und Verkehr der Stadt Zug (bewilligungen@stadtzug.ch), Stadthaus, Gubelstrasse 22, Telefon 058 728 99 00, zu richten, wo auch die notwendigen Formulare erhältlich sind:
*Formular im Internet unter http://www.stadtzug.ch |
Anregungen für Änderungen der ZVB-Linien 11, 12 und 13 nimmt Stefan Juch (stefan.juch@stadtzug.ch) von der Abteilung Sicherheit und Verkehr der Stadt Zug entgegen. Telefon: 041 728 22 85. Für alle anderen Linien sowie für das (Stadt-) Bahnangebot ist Pius Zihlmann (pius.zihlmann@vd.zg.ch), Angebotskoordinator beim Amt für öffentlichen Verkehr, zuständig. Seine Telefonnummer: 041 728 55 43. |
Der Busfahrplan der Zugerland Verkehrsbetriebe (ZVB) kann online auf dem Internet (http://www.zvb.ch) abgerufen werden. Das Amt für öffentlichen Verkehr unterhält eine eigene Website mit aktuellen Informationen über den öffentlichen Verkehr (http://www.zug.ch/oev). Informationen über die Stadtbahn Zug finden Sie auf http://www.stadtbahnzug.ch/. |
Die Zugerland Verkehrsbetriebe AG (http://www.zvb.ch), Leitstelle, Telefon: 041 728 58 33 |