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Steuerrechtliche Inventaraufnahme per Todestag

Die meisten Inventaraufnahmen per Todestag geschehen im steuerrechtlichen Sinne im Auftrag der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung und gemäss den bestehenden Vorschriften zur direkten Bundessteuer und zu den kantonalen Steuern (Art. 154 ff DBG; § 147 StG). Das steuerrechtliche Inventar hat vorderhand den Zweck, die Vermögensbestände am Todestag festzustellen bzw. allfällig nicht ordnungsgemäss versteuerte Vermögenswerte zu deklarieren. Die Inventaraufnahme gibt den Erben die Gelegenheit, die vom Erblasser oder von der Erblasserin nicht versteuerte Bestandteile von Vermögen und Einkommen offenzulegen und privilegiert nachbesteuern zu lassen.

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