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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Verein gründen
- Checkliste Vereinsgründung
- Beispiel Protokoll Gründungsversammlung
- Beispiel Vereinsstatuten
Beim Verfassen der Statuten müssen die zwingenden Bestimmungen des ZGB über juristische Personen im Allgemeinen (Art. 52 ff. ZGB) und den Verein im Besonderen (Art. 60 ff. ZGB) beachtet werden.
Nützlicher Link für die Gründung eines Vereins:
vitamin B - Fachstelle für Vereine