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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Sporthallen und Gymnastiksäle
Zu den Innensportanlagen der Stadt Zug gehören insgesamt zehn Einfachsporthallen, zwei Gymnastiksäle und eine Dreifachsporthalle. Diese Sportanlagen stehen dem Vereins-, Firmen- und Freizeitsport zur Verfügung und werden von der Abteilung Sport verwaltet.
Einfachsporthallen und Gymnastiksäle
Details Sporthallen | Details Gymnastiksäle |
- Burgbach | - Guthirt |
- Guthirt | - Letzi |
- Herti | |
- Kirchmatt Nord 1 | |
- Kirchmatt Süd 2 | |
- Loreto 1 | |
- Loreto 2 | |
- Oberwil | |
- Riedmatt | |
- Schützenmatt |
Betriebszeiten
Montag bis Freitag: 07:00 – 22:00 Uhr
Samstag: 09:00 – 17:00 Uhr (nur die Sportanlagen Riedmatt, Guthirt und Schützenmatt)
Dreifachsporthalle
Die Sporthalle Zug ist eine Dreifachturnhalle mit mehreren Zusatzräumen, einer Kletterwand und einer Laufbahn.
Einheit | Informationen |
Ganze Halle (3/3) |
- Details - Belegung |
Halle 1 (1/3) |
- Details - Belegung |
Halle 2 (1/3) |
- Details - Belegung |
Halle 3 (1/3) |
- Details - Belegung |
Einspielhalle |
- Details - Belegung |
Theorieraum |
- Details - Belegung |
Kraftraum 1 |
- Details - Belegung |
Kraftraum 2 | - Details - Belegung |
Kletterwand |
- Details - Belegung |
Reservation
Die Anlagen können über das Online-Reservationssystem reserviert werden. Die Reservation muss mindestens 20 Tage im Voraus erfolgen.
- Die Kosten einer Reservierung sind den Benützungsgebühren zu entnehmen.
- Die Vergabe basiert auf der Anlagebenützungsverordnung und den jeweiligen Benützungsordnungen im Anhang.
- Beachten Sie den Sperrzeitenplan der Sportanlagen.
- Weitere Informationen finden Sie in den FAQS.
Kantonal verwaltete Sporthallen
In der Stadt Zug gibt es Sportanlagen, wie zum Beispiel die Dreifachsporthalle der Kantonsschule Zug oder des GIBZ, welche vom Kanton Zug verwaltet werden. Die Nutzung dieser Sportanlagen ist für Stadtzuger Sportvereine kostenlos. Informationen zu den kantonalen Sportanlagen finden Sie beim Amt für Sport und Gesundheitsförderung.
Die entsprechenden Rechtserlasse finden Sie in der Rechtssammlung der Stadt Zug.
- Anlagebenützungsverordnung der Sportanlagen
- Benützungsordnung für die Turn- und Gymnastikhallen
- Benützungsordnung für die Sporthalle Zug
- Benützungsgebühren
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sport | 058 728 94 50 | sport@stadtzug.ch |
Frage |
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Die Vergabe basiert auf der Anlagebenützungsverordnung und den jeweiligen Benützungsordnungen:
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Reservation
Generelles
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Jede handlungsfähige natürliche oder juristische Person kann eine Sportanlage reservieren. Bei jeder Belegung muss mindestens eine volljährige und urteilsfähige Aufsichtsperson vor Ort sein. Bei bestimmten Objekten, wie den Hallenbädern, gelten zusätzliche Auflagen. |
Die Kosten für die Benützung der Sportanlagen sind den Benützungsgebühren zu entnehmen, bzw. bei den Hallenbädern der Badeordnung. Die Garderoben- und Sportmaterialnutzung, sowie die Grundreinigung der Anlage sind in den Gebühren inbegriffen. Mehraufwände werden in Rechnung gestellt. Die Rechnungstellung erfolgt jeweils nach der letzten Belegung. |