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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Betreibungsbegehren
Das ordnungsgemässe Betreibungsbegehren verpflichtet das Betreibungsamt zum Erlass und zur Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner und es unterbricht zudem die Verjährung (Art. 135 Ziff. 2 OR). Die Betreibungsbegehren müssen handschriftlich oder qualifiziert elektronisch unterschrieben sein.
Begehren elektronisch einreichen (ohne qualifizierte elektronische Signatur)
ACHTUNG: Zusätzlich Einverständniserklärung ausdrucken, unterzeichnen und per Post zustellen
>> Betreibungsbegehren mit der eZug App ausfüllen
>> Betreibungsbegehren ohne eZug App ausfüllen
Begehren qualifiziert elektronisch signieren und digital einreichen
>> Betreibungsbegehren mit der eZug App ausfüllen
>> Betreibungsbegehren ausfüllen ohne eZug App
Weitere Informationen
>> Lesen Sie die Bestimmungen zum Betreibungsbegehren im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Direkt zu Art. 67 SchKG
>> Erfahren Sie mehr über die digitalen Services der Stadt Zug mit der eZug App.
Informationen
- Datum
- 21. März 2022
Zugehörige Objekte
Name |
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Betreibungsamt |
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 058 728 93 50 | betreibungsamt@stadtzug.ch |