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Inhalt
Interpellation Werner Moos, CVP-Fraktion, betreffend Mitwirkungsverfahren Richtplan und Zonenplanrevision für die Stadt Zug - Antwort des Stadtrats
- Nummer
- G1768
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 21. Oktober 2003
- Beschreibung
- Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1768
Interpellation Werner Moos, CVP-Fraktion, betreffend Mitwirkungsverfahren Richtplan und Zonenplanrevision für die Stadt Zug
Antwort des Stadtrates vom 21. Oktober 2003
Zusammenfassung
Gestützt auf den rechtskräftigen kantonalen Richtplan sind die Gemeinden des Kantons Zug aufgefordert, ihre Ortsplanung zu revidieren. Es ist vom Verfahrens- und Entscheidungsablauf her betrachtet nicht sachgemäss, wenn Gemeinden vor der Überarbeitung des kantonalen Richtplans oder parallel dazu mit ihrer Ortsplanungsrevision beginnen. Sie laufen Gefahr aus lokaler Sicht Planungsziele zu verfolgen, welche einer übergeordneten regionalen bzw. kantonalen Betrachtungsweise und den daraus resultierenden Planungsgrundlagen widersprechen.
Der Stadtrat von Zug hat zu Beginn der Richtplanrevision beschlossen und auch klar gemacht, dass eine Ortsplanungsrevision der Stadt Zug erst nach Inkrafttreten des überarbeiteten kantonalen Richtplans an die Hand genommen wird. Die rechtsgültige Ortsplanung der Stadt Zug ist zudem noch sehr jung (1995) und ein dringender Handlungsbedarf ist nicht ausgewiesen.
Die Mitwirkung der Stadt Zug am kantonalen Richtplan war zu jeder Zeit eine aktive. Der Stadtrat war wie geschildert in die Erarbeitung des Richtplans und dessen Vorarbeiten involviert, der Stadtplaner zudem Mitglied der Steuerungsgruppe. Der Stadtrat informierte die Bau- und Planungskommission des Grossen Gemeinderats zweimal über den Stand der Arbeiten und diskutierte mit den Stadtzuger Kantonsräten die Anliegen des Stadtrats beim kantonalen Richtplan. Die gesamte Bevölkerung, Parteien, Verbände etc. konnten ihre Anliegen in der öffentlichen Mitwirkung einbringen.