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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

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08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Todesurkunde national

Die Todesurkunde ist 3-sprachig (französisch, deutsch, italienisch). Die Todesurkunde bestätigt den Zeitpunkt des Todes einer Person in Oberägeri, Unterägeri, Walchwil, Steinhausen oder der Stadt Zug. Diese Urkunde ist erhältlich ab dem Todesjahr 2005. Davor kann nur eine Todesurkunde CIEC international ausgestellt werden.

Beglaubigungen und Apostillen
Verlangen ausländische Behörden für Dokumente, Urkunden oder Bestätigungen eine Beglaubigung/Apostille, können Sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Zug einholen.

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