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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Öffentliche Auflage: Baulinienplan Hertistrasse
Stadt Zug
Planauflage
Baulinienplan Hertistrasse
Gestützt auf § 38 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 liegt ab Freitag, 11. Januar bis und mit Montag, 11. Februar 2019, auf dem Baudepartement Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, bei der Planauflage im Erdgeschoss, jeweils Montag bis Freitag, von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, folgender Plan zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
Baulinienplan Hertistrasse, Plan Nr. 8018, Situationsplan 1:500
Während der Auflagefrist kann beim Stadtrat von Zug, Postfach 1258, 6301 Zug, schriftlich Einsprache erheben, wer von den Vorschriften und Plänen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Zur weiteren Information – und damit ohne Beschwerdemöglichkeit – liegt ebenfalls auf:
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Vorprüfungsbericht Tiefbauamt des Kantons Zug vom 9. November 2018
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Beschluss des Stadtrates Nr. 513.18 vom 25. September 2018 inkl. Beilagen
Bei allfälligen Fragen stehen während der Auflagefrist der Stadtplaner, Harald Klein, oder der Projektleiter, Remy Frommenwiler, zur Verfügung.
Zug, 11. Januar 2019
Baudepartement Stadt Zug
Zugehörige Objekte
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Brief_20181109_Tiefbauamt_Vorprufung.pdf (PDF, 106.22 kB) | Download | 0 | Brief_20181109_Tiefbauamt_Vorprufung.pdf |
Plan_8018_Baulinienplan-Hertistrasse.pdf (PDF, 966.41 kB) | Download | 1 | Plan_8018_Baulinienplan-Hertistrasse.pdf |
Stadtratsbeschluss_20180925_Vorprufung.pdf (PDF, 9.17 MB) | Download | 2 | Stadtratsbeschluss_20180925_Vorprufung.pdf |