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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
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Stadtrat will Gebühren anpassen
Die Elternbeiträge für Mittagstisch- und Nachmittagsbetreuung wurden letztmals 2011 festgelegt. Mit der geplanten moderaten Erhöhung der Elternbeiträge liegen diese im Schweizer Quervergleich weiterhin im unteren Bereich. Der Mittagstisch einschliesslich Betreuung wird von acht auf zehn Franken pro Tag erhöht (max. Beitrag 2'000 Franken pro Jahr und Kind), die Nachmittagsbetreuung von 30 auf 50 Franken (max. Beitrag 450 Franken pro Jahr und Kind). Die Ferienbetreuung soll neu 150 Franken pro Woche kosten, das sind 25 Franken mehr. Der Stadtrat rechnet ab 2018 bei den Elternbeiträgen mit Mehreinnahmen von insgesamt rund 200'000 Franken pro Jahr. Über die Gebührenanpassung wird das Stadtparlament an einer seiner nächsten Sitzungen beschliessen.
Nutzung von öffentlichem Raum, Taxistandplätze, Gastgewerbe, Strafbefehlsverfahren und Parkraumbewirtschaftung
Ziel des Stadtrates ist es, eine vollständige Rechtsgrundlage zu schaffen, welche übersichtlich und transparent alle gebührenpflichtigen Dienstleistungen umfasst. Die neue Gebührenordnung soll künftig alle zwei Jahre überprüft werden. Die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Räume bemessen sich in Zukunft nach der Art einer Veranstaltung. Ist sie kommerzieller Natur bzw. findet ein Ticketverkauf statt, kommt ein höherer Tarif zur Anwendung als bei einer gemeinnützigen Veranstaltung. Eine dritte Kategorie sind Anlässe von Quartiervereinen, Nachbarschaften, Kirchgemeinden, Zünften oder Veranstaltungen, die im Auftrag der Stadt Zug durchgeführt werden. Diese profitieren von sehr tiefen oder wegfallenden Gebühren. Mit dem Schaffen der drei Kategorien stellt der Stadtrat sicher, dass die Höhe der Gebühren zum Nutzen für die Veranstalter in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ein kommerzieller Anlass in der Badi Seelikon kostet beispielsweise 1'500 Franken, eine nichtkommerzieller 100 Franken.
Das neue Gebührensystem unterstützt zudem die Spezialmärkte. Dazu zählen zum Beispiel der Obst- und Gemüsemarkt oder der Handwerkermarkt. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass diese kaum wirtschaftlich durchgeführt werden könnten, jedoch für eine publikumswirksame Belebung der Altstadt sorgen.
Bei der Parkraumbewirtschaftung erfolgt die Gebührenbemessung nach einheitlichen Kriterien. Es wird unterschieden zwischen Langzeitparkplätzen, Kurzzeitparkplätzen in Zentrumsnähe und an peripheren Standorten sowie Parkhäusern. Die Gebührenerhöhung folgt dem Kostendeckungsprinzip. Sie fällt moderat aus, teilweise bleiben die Tarife sogar gleich, zum Beispiel bei den Langzeitparkplätzen. Vergünstigte Tarife an Sonn- und Feiertagen wird es jedoch nicht mehr geben.
Die Gebührenanpassung führt ab 2018 zu einem Ertrag von rund 1.1 Mio. Franken pro Jahr. Sie liegt in der Kompetenz des Stadtrates. Das städtische Parlament wird an einer der nächsten Sitzungen davon Kenntnis nehmen.
Planungs- und Baubewilligungsverfahren
Auch mit der angepassten Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren verfolgt der Stadtrat das Ziel, die Gebühren – bei angemessenem Nutzen – kostendeckend zu gestalten. Zu diesem Zweck wurden Vergleichszahlen der 30 einwohnerstärksten Schweizer Gemeinden herangezogen. Die Stadt Zug ist mit den neuen Gebühren immer noch im Mittelfeld, wobei der Gebührenertrag nicht den gesamten Aufwand der Baubewilligungsbehörde abdecken wird. Auf der Grundlage der bewilligten Baugesuche im Jahr 2015 wird ein Ertrag von rund 950'000 Franken ausgewiesen. Das Stadtparlament wird an einer seiner nächsten Sitzungen darüber befinden.