Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Winterdienst 2023/2024

26. Oktober 2023

Der Werkhof der Stadt Zug wird sich auch im kommenden Winter für betriebssichere Strassen und Trottoire in der Stadtgemeinde einsetzen.

Der offizielle Winterdienst beginnt am 30. Oktober 2023 und endet am 1. April 2024.

Grundsätzlich gilt für das gesamte Gemeindenetz Schwarzräumung, abgesehen von wenigen Abschnitten, wo abstumpfende Mittel wie zum Beispiel Splitt oder Sand zum Einsatz kommen. Sämtliche Einsätze (Schneeräumung und Glatteisbekämpfung) erfolgen gezielt, wobei sowohl auf ökologische als auch ökonomische Punkte geachtet wird.

Prioritäten:

  • Gemeindestrasse mit Busnetz
  • Bus- und Stadtbahnhaltestellen
  • belebte Trottoire (insbesondere Stadtgebiet)
  • Schulwege/Treppen und Treppenwege
  • Gemeindestrassen ohne Busnetz
  • Quartierstrassen/Trottoir

Empfehlungen:

Bitte passen Sie sich den besonderen Strassenverhältnissen an und planen Sie ausreichend Zeitreserven ein.

Entsprechende Winterausrüstung bei Ihrem Fahrzeug sowie eine den Strassen- und Sichtver-hältnissen angepasste Fahrweise tragen wesentlich zur Unfallverhütung bei.

Gutes Schuhwerk erhöht die Sicherheit des Fussgängers. Beachten Sie bitte auch die Informationen der SUVA, zum Beispiel unter www.stolpern.ch.

In der Stadtgemeinde Zug werden rund 40 Splittkisten verteilt, welche durch jedermann bei ge-fährlichen Strassenverhältnissen benutzt werden können.

Bitte parkieren Sie Ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit nicht auf der Strasse.

Falls Sie aber keine andere Möglichkeit haben, so sind unsere Fahrer froh, wenn Ihr Fahrzeug möglichst nahe am Strassen- beziehungsweise Trottoirrand steht und die Spiegel eingeklappt sind, damit unsere Räumfahrzeuge ausreichend Platz haben.

Liegenschaftsbesitzer bitten wir, falls dies im Herbst nicht bereits geschehen ist, ihre Bäume und Sträucher im Strassen- und Trottoirbereich so zurückzuschneiden, dass diese auch unter Schneelast nicht in das Strassenprofil hängen. Entsprechende Angaben unter https://www.stadtzug.ch/pflanzen/1735.

Schnee von privaten Grundstücken oder Ausfahrten darf nicht auf die Gemeindestrassen geschoben oder zurückgeschoben werden.

Für Fragen und Auskünfte stehen wir gerne unter Telefon 058 728 97 30 zur Verfügung.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis.

 

Zug, 26. Oktober 2023                                               Baudepartement Stadt Zug

Zugehörige Objekte

Auf Social Media teilen