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Das «Waldheim» wird zu einer Pension für ältere Menschen

15. April 2011
Das Altersheim Waldheim soll dereinst einem Neubau weichen, nachdem die heutigen Bewohnerinnen und Bewohner ins Alterszentrum Frauensteinmatt umgezogen sind. Dieses Vorgehen haben der Zuger Stadtrat und der Stiftungsrat der Stiftung Zugerische Alterssiedlungen beschlossen. Die Vorteile gegenüber einer Sanierung sind bedeutend: Ein Neubau kommt günstiger, bietet mehr Personen (rund 100 bis 110) Platz und kann flexibler gestaltet werden.
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Altersheims Waldheim werden im Sommer 2011 in das neue Pflegezentrum Frauensteinmatt umziehen. Das Gebäude aus dem Jahre 1965 mit 57 Betten müsste umfassend saniert werden: Die Zimmer sind zu klein, es fehlen Duschmöglichkeiten; wichtige Teile der Bausubstanz wie die gesamte Haustechnik, die Fassade und Dämmmaterialien sind am Ende ihrer Lebenszyklen.

Das Altersheim Waldheim samt Land gehört der Stiftung Zugerische Alterssiedlungen (SZA). Der Stadtrat hat deshalb die künftige Nutzung des Waldheims in enger Zusammenarbeit mit dem Stiftungsrat der SZA geplant und dafür im September 2009 eine Projektgruppe eingesetzt. Für die Projektgruppe «Zukünftige Nutzung Altersheim Waldheim» ist das Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit (SUS) verantwortlich.


Die künftige Nutzung

In verschiedenen Schritten legten Stiftungsrat und Stadtrat die künftige Nutzung fest. Dabei musste auf den Stiftungszweck – „die Errichtung und der Betrieb von Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für die betagte Bevölkerung“ - Rücksicht genommen werden. Im «Waldheim» sollen demnach ältere Menschen leben können, die keiner Pflege bedürfen. Die Pflegeheime können so entlastet und deren Betten den Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Sobald die älteren Menschen auf eine Pflege angewiesen sind, welche die Spitex nicht mehr leisten kann, wechseln sie in ein Pflegeheim. Das Altersheim Waldheim soll nicht zum Pflegeheim werden.
Ein kleiner Anteil des Wohnraums wird für IV-Bezügerinnen und –Bezüger reserviert sein, die zwar selbstständig wohnen können, aber auf eine minimale Betreuung durch eine Heimleitung angewiesen sind.
Das Haus soll wie eine Pension geführt werden; die Bewohnerinnen und Bewohner sind selbständige Mieter. Für die Überwachung und Führung des Betriebs ist eine Pensionsleitung vorgesehen. Ein Hauswart unterstützt die Pensionsleitung.
Die neue Nutzung bedingt eine geringe Anpassung des Stiftungszweckes, die von der Stiftungsaufsicht noch bewilligt werden muss.


Die Vorteile eines Neubaus

Mit dem neuen Betriebskonzept zeichnete sich die Lösung für einen Neubau ab. Um verlässliche Grundlagen zu besitzen, haben Stiftungsrat und Stadtrat eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Die vertiefte Analyse und Berechnung der Kosten bestätigten, dass ein Neubau langfristig kostengünstiger ist als eine Sanierung. Zudem ist mit einem Neubau eine städtebauliche und architektonisch optimale Lösung möglich. Das Gebäude kann effizient und flexibel nach aktuellen Normen und auf dem neusten Stand der Technik geplant werden.

Stadtrat und Stiftungsrat haben sich deshalb für einen Neubau mit 70 Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen für 90 bis 110 Personen entschieden. Dieses Raumkonzept hat sich bereits in anderen Gemeinden bewährt. Zwei Drittel der Wohnfläche sind als Zwei-Zimmer-Wohnungen (ca. 54 m2) und ein Drittel als Ein-Zimmer-Wohnungen (ca. 27 m2) konzipiert. Bei einer Sanierung hätten lediglich etwa 40 Wohnungen für 50 bis 60 Personen erstellt werden können. Die Wohnungen werden mit einem einfachen Standard geplant. Das Ziel ist ein sozialverträglicher Mietzins.

Bei einer Sanierung hätten evtl. im Personalhaus (Südtrakt) Unterkünfte für Lehrlinge und Studenten zusätzlich realisiert werden können. Allerdings wäre dies in erheblichem Widerspruch zum Stiftungszweck gestanden. Dieser hätte angepasst, von der Stiftungsaufsicht geprüft und bewilligt werden müssen. Mit dem Neubau entfällt diese Option. Es ist jedoch geplant, jüngeren Leuten im Geviert Kolinplatz neuen Wohnraum bereitzustellen; der Architekturwettbewerb dazu ist lanciert.


Weiteres Vorgehen

Der Stadtrat wird nun einen Projektwettbewerb «Neubau Pension Waldheim» einleiten und beim Grossen Gemeinderat der Stadt Zug (GGR) den erforderlichen Projektkredit beantragen. Der Stiftungsrat SZA beabsichtigt zudem, das Eigentum der Immobilie Waldheim mit einem kostenlosen Baurecht an die Stadt Zug zu übertragen.

Bild Waldheim
Das Altersheim Waldheim ist sanierungsbedürftig.