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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Wärme
Erhöhte Baustandards für Neubauten und Sanierungen
Beitrag: Bei Minergie werden die ordentlichen Gebühren für die Nutzung der Marke nach Vorlegen des Zertifikats übernommen. Für andere erhöhte Baustandards wird ein Beitrag von 50% bis max. CHF 10‘000 an die Bestätigungs- und Nachweiskosten ausgerichtet.
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Heizungsersatz und Fernwärme
Der Kanton Zug fördert den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern.
Weitere Auskunft hier oder per Mail: zug@dasgebaeudeprogramm.ch, Telefon 041 723 63 75.
Fernkälte bei Sanierungen
Unterstützt wird der Anschluss an ein Energieverbund zur Kälteerzeugung.
Beitrag: Anteilsmässige Deckung des gesamten Kältebedarfes mit erneuerbarem Energieträger, maximal 20% der Planungs-, Installations- bzw. Baukosten bis max. CHF 25'000 pro Objekt.
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Sonderaktion Fernwärmeanschluss Altstadt
Unterstützt wird der Anschluss an das Fernwärmenetz der Zuger Altstadt. Eine Förderung von pauschal CHF 2'500.00 erhalten Eigentümer, welche ihren bestehenden Fernwärmeanschluss nach den Richtlinien der WWZ Energie AG umbauen. Eine Förderung von pauschal CHF 5'000.00 erhalten Eigentümer, welche ihre bestehende Heizung mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz der Altstadt ersetzen (es gelten die allgemeinen Bestimmungen Abs. e).
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Sonderaktion für Dämmmassnahmen mit GEAK Plus bis 2027
Unterstützt werden Dämmmassnahmen mit einem Sonderbeitrag von 50% des Beitrages aus dem kantonalen Programm für die Massnahme M-01 bis max. CHF 10'000 pro Objekt (dieser Beitrag kann nur beansprucht werden, wenn gleichzeitig ein GEAK Plus erstellt wird).
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Thermische Sonnenkollektoren
Unterstützt werden Kollektoranlagen ab 3m2, sofern das Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist. Beitrag: Maximal 20% der Planungs-, Installations- bzw. Baukosten bis max. CHF 20'000 pro Anlage.
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Energieförderprogramm
Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2022 im Rahmen des Gebäudeprogramms 2022 der Kanton Zug ebenfalls Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpensysteme oder Holzheizungen leistet. Ergänzend können in der Stadt Zug Beiträge nur soweit beansprucht werden, wie der maximale Förderbeitrag nicht bereits durch andere Förderprogramme geltend gemacht werden können.
Kantonales Energieförderprogramm
- Energiefachstelle — Kanton Zug (zg.ch)
- Das Gebäudeprogramm im Kanton Zug
- Heizungsersatz Kanton Zug
- Energieförderprogramm - Webportal (dasgebaeudeprogramm.ch)
Städtisches Energieförderprogramm
Mit dem Energie-Förderprogramm bietet die Stadt Zug ein umfassendes und gezielt auf die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Stadt Zug ausgerichtetes Paket mit finanziellen Anreizen für Massnahmen, welche einen schonungsvollen und effizienten Umgang mit Energie ermöglichen.
Förderbeiträge werden in folgenden Bereichen ausgerichtet:
Antragsformulare
Über diesen Link gelangen Sie zu den Formularen, die Sie am PC oder von Hand ausfüllen können. Das Sekretariat der Energiekommission stellt Ihnen auf Wunsch gerne die Formulare direkt zu. Anschrift: Sekretariat der Energiekommission, Postfach, Gubelstrasse 22, 6301 Zug, 058 728 98 70.
Auskunft
Die Abteilung Umwelt und Energie der Stadt Zug, beantwortet Fragen zum aktuellen Förderprogramm und bietet telefonischen Support (058 728 98 70) zu allen Fragen zum Thema Energie.
Gebäudeprogramm und spezielles kantonales Föderprgramm
Aktuelle Informationen unter www.zg.ch
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Umwelt und Energie | 058 728 98 70 | energie@stadtzug.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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5.05 Energiekommission |