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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Kleinhandel mit gebrannten Wassern
Information
Für den Verkauf von alkoholischen Getränken mit oder aus gebrannten Wassern ist eine Bewilligung für den Kleinhandel nötig. Diese wird im Kanton Zug durch die Standortgemeinde des Betriebes ausgestellt. Wer mehrere Abgabestellen führt, braucht für jede eine Kleinhandelsbewilligung.
Kontakt
Fachbereich Bewilligungen, Gubelstrasse 22, 6300 Zug
Telefon: 058 728 99 00
E-Mail: bewilligungen@stadtzug.ch
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Verkehr | 058 728 99 00 | sicherheit_verkehr@stadtzug.ch |