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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Information
Für den Verkauf von alkoholischen Getränken mit oder aus gebrannten Wassern ist eine Bewilligung für den Kleinhandel nötig. Diese wird im Kanton Zug durch die Standortgemeinde des Betriebes ausgestellt. Wer mehrere Abgabestellen führt, braucht für jede eine Kleinhandelsbewilligung.

Kontakt
Fachbereich Bewilligungen, Gubelstrasse 22, 6300 Zug
Telefon: 058 728 99 00
E-Mail: bewilligungen@stadtzug.ch

 

 

 

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