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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Grundstückgewinnsteuer

Durch den Verkauf einer Liegenschaft (Haus, Land, Eigentumswohnung etc.) wird eine Grundstückgewinnsteuer ausgelöst. Verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens ist die Grundstückgewinnsteuerkommission der Stadt Zug.

Zusammensetzung der Grundstückgewinnsteuerkommission

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt