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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Prämienverbilligung Krankenkassen
Welches Amt ist für die verschiedenen Bereiche der Prämienverbilligung zuständig?
- Gesuchseinreichung und Kontrolle: Einwohnerkontrolle
- Berechnung Ansprüche und Auszahlung: Kantonale Ausgleichskasse
Wer hat Anspruch?
Personen, die am 1. Januar des entsprechenden Jahres ihren Wohnsitz in der Stadt Zug haben und bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse nach KVG versichert sind und die wirtschaftlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Wer erhält ein Antragsformular?
Alle Versicherten, welche aufgrund der Berechnungen mit den der Ausgleichskasse zur Verfügung stehenden Steuerdaten einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, sollten bis spätestens Mitte Februar ein Antragsformular zugestellt erhalten.
Wo sind die Antragsformulare erhältlich?
Alle Erwachsenen und Jugendlichen, die bis Mitte Februar kein Antragsformular erhalten haben, aber aufgrund ihrer eigenen Berechnung in den Genuss einer Prämienverbilligung kommen, können ein Antragsformular von der Homepage der Ausgleichskasse herunterladen oder bei der Einwohnerkontrolle anfordern.
Wohin muss das Antragsformular gesandt werden?
Das Antragsformular ist der Einwohnerkontrolle einzureichen, in welcher Sie am 1. Januar des entsprechenden Jahres Ihren Wohnsitz hatten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antragsformular vollständig ausgefüllt sein muss.
Bis wann muss der Antrag bei der Einwohnerkontrolle sein?
Die ausgefüllten Antragsformulare müssen bis 30. April des jeweiligen Jahres bei der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnsitzes eingereicht sein. Fristverlängerungsgesuche müssen schriftlich und begründet ebenfalls bis 30. April des jeweiligen Jahres der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle (Fachbereich) | 058 728 90 90 | einwohnerkontrolle@stadtzug.ch |