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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Einbürgerung
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Stadt Zug erhalten?
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht erhalten Auskunft bei der Bürgerkanzlei Zug.
Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Für die Erteilung des Bürgerrechts sind nicht die städtischen Stellen zuständig, sondern der Kanton Zug.
- Personen mit ausländischem Bürgerrecht erhalten hier Auskunft, ob sie alle Kriterien für eine Einbürgerung erfüllen.