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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Hunde
Registrierung von Hunden
Hunde müssen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt von einer Tierärztin/ einem Tierarzt mit einem Mikrochip resp. Tätowierung dauerhaft gekennzeichnet werden.
Per 1. Januar 2016 wurde die neue nationale Hundedatenbank AMICUS in Betrieb genommen. Sie löst die ehemalige Datenbank ANIS ab. Es wurden alle Daten übernommen.
Der Hundehalter bzw. die Hundehalterin ist dafür verantwortlich, dass der Hund in der Datenbank AMICUS korrekt registriert ist.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie sich bei Amicus mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015). Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Sie sind verpflichtet, die Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes zu melden. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard (Hundeausweis) nachbestellen. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Sie sind neu Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Melden Sie sich bei uns per E-Mail (empfang.stadtverwaltung@stadtzug.ch) oder persönlich am Empfang im Stadthaus (Gubelstrasse 22, 6300 Zug). Wir werden die Ersterfassung in der Datenbank AMICUS vornehmen und Ihnen Ihre Personen-ID, mit welcher die Tierärztin/ der Tierarzt Ihren Hund registrieren kann, mitteilen. Das Login als auch das Passwort für Website der AMICUS wir Ihnen danach direkt von der Identitas AG zugestellt.
Für die Anmeldung brauchen wir folgende Angaben:
- Vorname/Nachname des/der Hundehalters/Hundehalterin
- Geburtsdatum des/der Hundehalters/Hundehalterin
- Wohnadresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Sie können E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Sprache nach unserem Eintrag in die Datenbank selbst verwalten. Sie melden Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Sie können eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und den Einsatzzweck erfassen. Weiter können Sie die PetCard (Hundeausweis) nachbestellen. Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundesteuer
Per 1.1.2020 wurde die Hundesteuer in der Stadt Zug abgeschafft.
Broschüre
Bitte beachten Sie die Broschüre unter "Dokumente" am Ende der Seite.
AMICUS-Kontakt und Helpdesk
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.ch
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Suubere Kanton Zug - Hundehalter (PDF, 3.7 MB) | Download | 0 | Suubere Kanton Zug - Hundehalter |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Buchhaltung | 058 728 92 30 | buchhaltung@stadtzug.ch |