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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Rötel
- Termin
- Mitte November bis Mitte Dezember
- Ort
- Zugersee
- Entstehungsdatum
- Steinzeit
- Ursprung des Brauchs
- Die Fischerei hat in Zug eine lange Tradition. Schon die jungsteinzeitlichen Menschen, die vor 6000 Jahren an den nördlichen und westlichen Ufern des Zugersees lebten, gingen dem Fischfang nach. Erste schriftliche Dokumente stammen aus der Epoche vom das Karl dem Grossen. So ist belegt, dass sein Nachfolger Ludwig der Deutsche im Jahr 858 seinen Töchtern Hildegardis und Berta vom Kloster Fraumünster Fischenzen (Fischerei-Rechte) im Zugersee vermachte sowie der Äbtissin des Gotteshauses jährlich 30 Roten (Rötel) vom Aegerisee versprach. Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Seesaibling (Savelinus alpinus), der in Zug «Rötel» genannt wird, im 13. Jahrhundert. Er diente bis ins Spätmittelalter sogar als Zahlungsmittel in der Region. Und noch in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts «exportierten» die Zuger ihren Rötel lebend und in speziellen Fässern verfrachtet mit Ross und Wagen in verschiedene Schweizer Städte und sogar bis nach Paris. Im Verlaufe des 20. Jahrhunderts sank die Fangquote des Rötels stark. Sie beträgt heute pro Jahr noch rund 2000 Kilo.
- Gelebter Brauch
- Seinem guten Geschmack und dem in der Laichzeit leuchtend orangen Bauchs des Männchens hat es der «Zuger Rötel» zu verdanken, dass er als Delikatesse bei den Zugerinnen und Zugern so beliebt ist. Von Mitte November bis im Januar findet sich auf so manchen Tellern eine variantenreiche Zubereitung des Rötels. Möglich ist dies allerdings nur dank dem grossen Effort der Fischbrutanlage und den Berufsfischern im Kanton Zug. Denn der Zugersee ist seit längerem nicht mehr der ideale Lebensraum für den Saibling. Die Belastung durch Nährstoffe ist zu hoch bzw. der Sauerstoffgehalt in der Tiefe zu gering, als dass sich die auf dem Seegrund abgelegten Eier des Rötels auf natürliche Weise entwickeln könnten. Damit der Fortbestand des begehrten Fisches trotzdem gesichert ist, erlaubt der Kanton Zug den Berufsfischern mit einer Sonderbewilligung den sogenannten «Laichfischfang», also den Fang von fortpflanzungsfähigen Fischen. Dem Vorsteher der Direktion des Innern, bei der die Fischerei angesiedelt ist, obliegt die offizielle Freigabe des Fangs. Voraussetzung dafür sind zwei Kriterien: Zum einen muss der Rötel einer kulinarischen Beurteilung standhalten. Zum anderen muss sichergestellt sein, dass auf den Laichplätzen genügend Milchner (Männchen) und Rogner (Weibchen) vorhanden sind. Die Berufsfischer sind verpflichtet, den Fang für die Laichentnahme in die kantonale Fischbrutanlage Walchwil zu bringen. Als Entschädigung für den Fangaufwand darf der Fischer seinen Fang verwerten, also verkaufen. Der Laich wird in der Brutanlage befruchtet und unter idealen Bedingungen erbrütet, bis die Larven aus den Eiern schlüpfen. Diese werden gefüttert, um sie im Frühling als gesunde und überlebensfähige Jungfische mit 4 bis 5 Zentimeter Länge als sogenannte «Besatzfische» in den See auszusetzen.
- Kontakt
- www.zuger-roetel.ch
www.fischereimuseumzug.ch
Textquellen: Amt für Wald und Wild, Direktion des Innern des Kantons Zug.
Bildquellen: Fischereimuseum Zug; Ueli Kleeb, Zug.