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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Umfrage zur Richtline Benützung des öffentlichen Grunds
Die Richtlinie zur Benützung des öffentlichen Grundes schafft für Gesuchstellende und betroffene Nachbarschaften Transparenz. Für die Stadt Zug ist es die Grundlage für die einheitliche Bewilligungspraxis. Die Richtlinie wird aber auch Ruhe und Ordnung sicherstellen sowie die Attraktivität der öffentlichen Räume fördern. Die Richtlinie wird nun ans Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen angelehnt. Es ergeben sich verschiedene Anpassungen, da die Stadt Zug eine liberalere Haltung bei Bewilligungen pflegt. Mit der Totalrevision fallen restriktive Einschränkungen, welche in der Praxis kaum sinnvoll umgesetzt werden können. So werden beispielsweise Beleuchtungen in Aussenwirtschaften einfacher ermöglicht. Je nach Lage und zeitlich abgestimmt werden in Gartenwirtschaften zudem Lautsprecheranlagen sowie das Musikmachen für zwei Anlässe pro Jahr bewilligt werden können. Die totalrevidierte Richtlinie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ist in der Rechtssammlung der Stadt Zug öffentlich zugänglich
Was halten Sie von der neuen Richtlinie? Nehmen Sie jetzt an der Umfrage teil.