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Überarbeitete Richtlinien schaffen mehr Transparenz
Der Stadtrat hat die Richtlinie zur Benützung des öffentlichen Grundes totalrevidiert.
Die neuen Richtlinien entsprechen einer liberalen Bewilligungspraxis.
Sie treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Erfahrungen und Rückmeldungen werden nach einer ersten Saison ausgewertet.
Die Richtlinie zur Benützung des öffentlichen Grundes schafft für Gesuchstellende und betroffene Nachbarschaften Transparenz. Für die Stadt Zug ist es die Grundlage für die einheitliche Bewilligungspraxis. Die Richtlinie wird aber auch Ruhe und Ordnung sicherstellen sowie die Attraktivität der öffentlichen Räume fördern. Letztmals revidiert wurden dieser Stadtratsbeschluss im Jahr 2015.
Die Richtlinie wird nun ans Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen angelehnt. Es ergeben sich verschiedene Anpassungen, da die Stadt Zug eine liberalere Haltung bei Bewilligungen pflegt. Mit der Totalrevision fallen restriktive Einschränkungen, welche in der Praxis kaum sinnvoll umgesetzt werden können. So werden beispielsweise Beleuchtungen in Aussenwirtschaften einfacher ermöglicht. Je nach Lage und zeitlich abgestimmt werden in Gartenwirtschaften zudem Lautsprecheranlagen sowie das Musikmachen für zwei Anlässe pro Jahr bewilligt werden können. «Wir wollen mit dieser liberalen Bewilligungspraxis in der Aussengastronomie während eines Jahres Erfahrungen sammeln», erklärt Rico Ramensperger, Co-Leiter Abteilung Sicherheit und Verkehr. Neu stellt die Stadt Zug den Veranstalterinnen und Veranstaltern auch eine Checkliste als Unterstützung für die Planung von nachhaltigen Veranstaltungen zur Verfügung.
Die totalrevidierte Richtlinie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ist in der Rechtssammlung der Stadt Zug über den folgenden Link öffentlich zugänglich: https://zug.tlex.ch/frontend/annex_document_dictionaries/193
Rückmeldungen zu Erfahrungen betreffend die neue Richtlinie können gerne via die Webseite https://www.stadtzug.ch/bewilligungen getätigt werden. Die Rückmeldungen werden gesammelt und Anfang 2026 ausgewertet.