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Geschäfte und Resultate der Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 17. September 2024
Der Antrag auf Kommissionsbestellung der BPK von BPK-Präsident Richard Rüegg wurde mit 32 zu 0 Stimmen angenommen.
Als Nachfolge von Corina Kremmel (Die Mitte) in der BPK wird Florin Meyer (Die Mitte) vorgeschlagen. Florin Meyer wurde stillschweigend als Mitglied der BPK gewählt.
Auf nächste Sitzung hin ist das Thema Schaffung einer Spezialkommission für IT-Vorlage zu traktandieren (Grösse, Besetzung)
Überweisung parlamentarische Vorstösse
Postulat der SVP-Fraktion betreffend «Damwild im Zurlaubenhof? – JA!»
Die Postulanten fordern, dass das Damwild vom Alpenquai umgesiedelt wird. Der Stadtrat soll prüfen, ob die Tiere auf dem Gelände des Zurlaubenhofs angesiedelt werden können oder einen anderen ruhigeren Ort gefunden werden kann oder sogar an einen Tierpark weitergegeben werden können. Der freigewordene Grund am Alpenquai soll in die Ortsplanungsrevision miteinbezogen werden und ein attraktiver Begegnungsort für die Bevölkerung werden.
Die ALG-Fraktion könne sich durchaus eine attraktivere Nutzung für die Fläche am Alpenquai vorstellen, als das Rehgehege. Jedoch wollte die ALG die Rehe nicht einfach in den Zurlaubenhof umsiedeln. Denn zuerst soll für den Zurlaubenhof ein Konzept für die Nutzung erstellt werden, bevor voreilig Fakten geschaffen werden. Es könne nicht sein, dass alles, was nicht beliebt, einfach in den Zurlaubenhof gestellt werde. Die Fraktion plädierte auf Nichtüberweisung.
Die SVP-Fraktion wollte das Wild vor dem Stadtlärm schützen. Zumal die Sikahirsche oft im Schlamm stehen. Das Wildgehege sei in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar und sprach sich für die Überweisung aus.
Die SP-Fraktion fand es nicht optimal, jetzt schon über die Sache zu entscheiden und war gleicher Meinung wie die ALG. Jedoch sprach sich die Fraktion dafür aus, zu prüfen, wo die Hirsche ausser dem Zurlaubehof platziert werden könnten. Daher sprach sich die Fraktion für die Überweisung aus.
Ergebnis: Der Antrag der ALG-CSP auf Nichtüberweisung wurde mit 25 zu 10 Stimmen abgelehnt. Postulat wurde überwiesen und der Stadtrat hat nun 12 Monate Zeit zur Beantwortung.
Politische Sachgeschäfte
Reglement über die Pensionskasse der Stadt Zug, Teilrevision (Anpassung Koordinationsabzug, Beiträge und Spargutschriften), 1. Lesung
Der Grosse Gemeinderat hat im Jahr 2023 in zwei Lesungen das neue Personalreglement für das städtische Personal verabschiedet. Dieses ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die Arbeitsbedingungen des städtischen Personals werden jedoch nicht nur im Personalgesetz des Kantons und im Personalreglement der Stadt Zug definiert, sondern auch im Pensionskassenreglement der Stadt Zug. Das Pensionskassenreglement der Stadt Zug wird vom GGR erlassen. Das Parlament hat in seinen Diskussionen mehrmals darauf hingewiesen, dass die Stadt Zug auch für Mitarbeitende, bei einer allfälligen Weiterbeschäftigung über das Rücktrittsalter hinaus, attraktiv bleiben soll. Daher wurde der Stadtrat beauftragt, auch in diesem Bereich Überlegungen anzustellen, wie diese Forderungen erfüllt werden können. Die Vorlage soll jedoch nicht nur Verbesserungen für Mitarbeitende bringen, die über das Rücktrittsalter weiter beschäftigt werden, sondern auch an die neuesten gesellschaftlichen Entwicklungen (z.B. Teilzeitbeschäftigung) angepasst werden. Mit einer Anpassung des Koordinationsabzuges kann die Stadt Zug einen wichtigen Schritt in Richtung bessere Arbeitgeberattraktivität tun. Für eine Anpassung in diesem Bereich ist mit jährlich wiederkehrenden Zusatzkosten von 545'521 Franken (Basis 2022) zu rechnen.
Die GPK stimmte der Vorlage mit 5:1 Stimmen zu.
Die FDP-Fraktion begrüsste, dass die PK-Grundlage für eine Weiterbeschäftigung für Mitarbeitende über das Pensionsalter hinaus geschaffen werde. Sie sah es jedoch als kritisch an, dass damit eine allgemeine Verbesserung für alle Mitarbeitende geschaffen werden soll. Die Mehrkosten daraus müssten auch in schlechteren Finanzjahren geleistet werden und die Pensionskasse sei bereits mehr als konkurrenzfähig. Sie hätte jedoch Verständnis dafür, dass Verbesserungen für die tieferen Einkommensklassen angestrebt würden.
Die GLP-Fraktion fragte sich, ob die Stadt nicht zuerst die eidg. Abstimmung abwarten oder sich dem kantonalen Reglement angleichen solle. Sie kam jedoch zum Schluss, dass die Anträge des Stadtrates eine ausgewogene Lösung darstellen. Sie werde zudem auch die Anträge der GPK unterstützen.
Die ALG-CSP-Fraktion begrüsste die Teilrevision, insbesondere die Verbesserungen für die tieferen Lohnklassen und Teilzeitangestellten. Auch sie werde den Anträgen der GPK folgen, wie auch jenen des Stadtrates.
Die Mitte-Fraktion befand ebenfalls, dass die Vorlage des Stadtrates gut sei. Es gehe im Grundsatz um die Weiterbeschäftigung bis zum 70. Lebensalter, diese sei für die Fraktion unbestritten. Die Anpassung des Koordinationsbeitrags führe zu einer Erhöhung des versicherten Lohns. Ob höhere Einkommen ebenfalls zu unterstützen seien, sei jedoch fraglich. Der grundsätzliche Fokus stimme jedoch und sie unterstütze grossmehrheitlich die Vorlage.
Auch die SP-Fraktion war für die Anpassungen des Reglements. Sie sei jedoch erstaunt, dass der GGR und nicht der Vorstand der Pensionskasse darüber befinde. Eine Anpassung des Koordinationsabzugs für tiefere Einkommen begrüsse sie. Beim Sparbeitrag für 66- bis 70-jährige Arbeitnehmende folge sie dem Antrag der BPK. Die Pensionskasse solle bis 2030 so gut aufgestellt sein, dass keine Zusatzfinanzierungen mehr benötigt würden.
Die SVP-Fraktion folgte den Anträgen der GPK und des Stadtrates. Die Geringverdienenden sollen profitieren und auch die Unterstützung bei einer allfälligen Weiterbeschäftigung über das Rücktrittsalter hinaus, erachte die Fraktion als sinnvoll.
Ergebnisse:
Zu § 5: Der Antrag der CSP-ALG, den Koordinationsabzug auf 15 Prozent zu senken (Variante 3) wurde mit 8 zu 25 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Dem Antrag der FDP, “höchsten aber dem Betrag der maximalen AHV-Altersrente (Version nach geltendem Recht)” wurde zugestimmt.
Zu § 6 i.V.m. § 7 von Werner Hauser
Version mit einem Vorbehalt: Der Antrag wurde im Stimmenverhältnis von 24 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
§ 7 Abs. 3: Der Vorschlag der GPK wurde von SR übernommen
§ 7 Abs. 4: Der Vorschlag der GPK wurde vom SR übernommen
§ 8 Abs. 2: Der Vorschlag der GPK wurde vom SR übernommen
Das Reglement wurde in 1. Lesung verabschiedet.
Bebauungsplan Geviert GIBZ, Plan Nr. 7514, 2. Lesung
Der Grosse Gemeinderat hat den Bebauungsplan Geviert GIBZ am 23. Januar 2024 in 1. Lesung beraten. Die Unterlagen wurden von Donnerstag, 8. Februar 2024, bis und mit Freitag, 8. März 2024, öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt des Kantons Zug am 8. Februar 2024 publiziert. Während der Auflagefrist ist eine Einwendung eingegangen. Mit der Behandlung der Einwendung kann der Bebauungsplan Geviert GIBZ dem Grossen Gemeinderat zum Beschluss unterbreitet werden. In einem separaten Verfahren erfolgt mittels Spezialbaulinien die Festlegung des eidgenössischen Gewässerraums für den Arbach. Das Verfahren ist mit dem Bebauungsplanverfahren koordiniert. Aus der öffentlichen Auflage sind keine Einwendungen zum Spezialbaulinienverfahren eingegangen.
Die BPK stimmte den Anträgen des Stadtrats, die Einwendung zur Kenntnis zu nehmen und abzuweisen, die vom Stadtrat beantragten Änderungen gutzuheissen, und dem Bebauungsplan mit 10:0 Stimmen zu.
Die FDP-Fraktion schloss sich dem Stadtrat und der BPK an und unterstützte die Vorlage. Die Fraktion unterstützte den Antrag zur Ziffer 3. Der Mittelstand könne so nur von den entstandenen Wohnungen profitieren.
Die Mitte-Fraktion stimmte der Vorlage ebenso zu. Sah den Fahrradlift etwas kritisch und hoffte, dass ein barrierefreier Zugang gewährleistet sei.
Die SP-Fraktion lobte das Projekt zum Hochhaus Pi und den Bebauungsplan sowie den Einbezug des ganzen Strassenzugs. Viele Anliegen der SP seien im Bebauungsplan umgesetzt worden. Den Antrag zur Ziffer 10 befand die Fraktion aber als «Katze im Sack».
Die GLP-Fraktion sah das Hochhaus und den Bebauungsplan als gelungene Idee. Sie unterstützen die Vorlage vollumfänglich.
Die ALG-Fraktion kritisierte den Änderungsantrag zur Ziffer 8 und die Velo-Parkierung im 2. Untergeschoss. Die Fraktion sah eine Veloparkierung ohne Rampe in einem autoarmen Geviert als nicht praktikabel.
SVP-Fraktion fand den Bebauungsplan gut und stimmte der Vorlage zu. Fragte sich aber, ob das Quartier attraktiv sei, wenn es kaum Besucher-Parkplätze gebe und die Mieter kein privates Auto besitzen dürfen.
Ergebnisse:
Neuer Abs. 3 in Ziff. 10 (Antrag FDP/Die Mitte/SVP): Dem Antrag wurde im Stimmenverhältnis von 25 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Anpassung in Ziff. 8 gemäss Antrag Stadtrat: Dem Antrag wurde im Stimmenverhältnis von 25 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Die Einwendungen von Philipp Brühwiler wurden im Stimmenverhältnis von 34 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgewiesen.
Dem Beschlussentwurf wurde mit 36 zu 0 Stimmen zugestimmt.
Hilfeleistungen Inland: Unwetter, einmaliger Beitrag; Nachtragskredit
Die Unwetter vom Juni 2024 trafen die Schweizer Berggemeinden wie Misox, Mattertal, Val d’Anniviers, Val d’Hérens sehr stark und verursachten grosse Schäden. Anfangs Juli 2024 wurden nach weiteren verheerenden Unwettern auch Gebiete im Wallis und im Tessin (Maggiatal) stark in Mitleidenschaft gezogen. Die starken Niederschläge haben verheerende Murgänge verursacht.
Die Kosten für die Aufräumarbeiten, für die Wiederherstellung der Infrastrukturen, aber auch für die Folgeprojekte werden immens sein. Die Stadt Zug hat bei ähnlichen tragischen Ereignissen im In- und Ausland in der Vergangenheit jeweils Beiträge gesprochen und sich auch im Budgetprozess dahingehend geäussert, dass sie bei Soforthilfen mit einem Nachtragskredit an den GGR gelangt. Die Stadt Zug leistet deshalb im Zusammenhang mit den Unwettern einen Beitrag von 200'000 Franken und beantragt einen Nachtragskredit von 150'000 Franken Die Gemeinde Lostallo soll direkt 50'000 Franken zugesprochen bekommen. Andere betroffene Gebiete sollen mit einem Beitrag von je 75'000 Franken via Patenschaft für Berggemeinden und Glückskette bedacht werden.
Die GPK stimmte dem Geschäft mit 5:0 Stimmen zu.
Die SP-Fraktion bedankte sich beim Stadtrat für das schnelle Handeln und stelle sich einstimmig hinter den Antrag der GPK. Kritisch sehe sie lediglich, dass eine Gemeinde separat begünstigt werde.
Die FDP-Fraktion befand es als wichtig, dass die Stadt Zug helfe. Die Fraktion stelle sich ebenfalls geschlossen hinter den Antrag der GPK.
Die Fraktion der ALG-CSP schloss sich der Vorrednerin an. Die Stadt Zug als privilegierte Gemeinde stehe hier in der Verantwortung. Man solle sich auch aufgrund der aktuellen Unwetter in Österreich eine Auslandhilfe überlegen.
Die Fraktion der GLP begrüsste es, den Betrag auf 250'000 Franken zu erhöhen und zu helfen. Der Betrag sei in keinem Verhältnis zu Projekten, welche in Zug realisiert würden. Der Betrag wäre bedeutend zu tief und man solle sich hier grosszügig zeigen. Sie stimme dem GPK-Antrag zu.
Die Mitte-Fraktion schloss sich allen Vorrednerinnen an. Es sei jedoch auffällig, dass bei Not im In- und Ausland sofort Anträge für Hilfeleistungen folgen – dies vermittle für sie eines Wettbewerbs um Aufmerksamkeit zwischen den Parteien.
Ergebnis: Dem Beschlussentwurf der GPK um Erhöhung von 50’000 Franken auf total 250’000 Franken mit entsprechender Aufteilung wurde im Stimmenverhältnis von 36 zu 0 Stimmen zugestimmt.
Nichtbehandelte Geschäfte aus der letzten Sitzung
Postulat der GLP-Fraktion betreffend «Zwischenwohnungen»
Die Fraktion fordert die Stadt Zug auf, selbst oder mit passenden Eigentümern, z.B. der Korporation oder privaten bzw. institutionellen Eigentümern, für Zwischenwohnungen zu sorgen.
Wie aus dem Bericht des Stadtrates hervorgeht, verfügt die Stadt Zug nur über ein begrenztes Portefeuille an Wohnliegenschaften. Mit einer aktiven Immobilienstrategie versucht sie seit Jahren, geeignete Immobilien und Grundstücke zu erwerben. Die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum ist genügend herausfordernd und der Stadtrat sieht im heutigen Umfeld keine Möglichkeit, zusätzlich Anlagen für Zwischenwohnungen zur Verfügung stellen zu können.
Die SVP-Fraktion hätte ja schon darauf hingewiesen, dass das Begehren eine originelle Idee, aber in der Praxis nicht umsetzbar sei. Das Begehren sei nicht Staatsaufgabe.
Die ALG-CSP-Fraktion fand an der Idee der GLP nichts auszusetzen. Ein Monitoring auch für private Liegenschaften sei aber sinnvoll.
Ergebnis: Die Antwort nahm der Rat zur Kenntnisnahme. Das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Postulat der SVP-Fraktion betreffend «Der Stadtrat ist gerade auf der Suche nach Standorten für neue zukünftige städtische infrastrukturelle Bauten (wie u.a. einem Hallenbad) – wie steht es um den Denkmalschutz bei der Schützenmattschul-Anlage?»
Die Postulanten fordern den Stadtrat auf, die Schutzwürdigkeit der Schützenmatt-Anlage mittels eines Schutzabklärungsverfahrens zu klären, damit auch dieser Standort für neue infrastrukturelle Nutzungen zur Verfügung steht.
Wie aus dem Bericht des Stadtrates hervorgeht, hat die Abteilung Immobilien im September 2023 das Unterschutzstellungsverfahren bei der Direktion des Innern/Amt für Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Zug eingeleitet. Seit dem 1. März 2024 liegt der entsprechende Fachbericht für die Turnhalle (Chamerstrasse 11) vor. Sofern die Eigentümerin, in diesem Falle die Einwohnergemeinde Zug, mit der fachlichen Beurteilung respektive der Unterschutzstellung einverstanden ist, wird in einem nächsten Schritt ein Unterschutzstellungsvertrag erstellt und unterzeichnet. Der Stadtrat anerkennt grundsätzlich den Fachbericht und die Einschätzung bezüglich der Schutzwürdigkeit und ist der Meinung, dass die Schützenmattturnhalle erhalten werden soll. Mit der formellen Unterschutzstellung möchte er jedoch zuwarten, bis ein entsprechendes Erneuerungsprojekt erarbeitet ist. Erst mit Kenntnis dieses Projektes wird der Schutzumfang im Detail in einem Unterschutzstellungsvertrag geregelt. Damit ist sichergestellt, dass trotz Unterschutzstellung der Bau entsprechend den zukünftigen Nutzungen adäquat erneuert werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Unterschutzstellungsverfahren sistiert.
Intern laufen aktuell die Abklärungen, welche Nutzungen in der Schützenmattturnhalle und Umgebung (nach dem Umzug der Schwinger) sinnvoll und möglich sind. Auf dieser Basis wird dann ein Renovationsprojekt erarbeitet. Das Thema, ob ein Hallenbad auf der Schützenmatt möglich und sinnvoll ist, wird separat zusammen mit anderen Standorten evaluiert und ist deshalb nicht Teil dieser Beantwortung.
Die SVP-Fraktion hätte vom Stadtrat erwartet, dass die Unterschutzstellung des Schützenmattareals von sich aus geklärt worden wäre. Das externe Gutachten sei aufschlussreich. Es fehle der Fraktion jedoch seitens der Stadt Zug an Ideen, was auf diesem Areal realisiert werden könnte. Sie beantragte, das Postulat nicht abzuschreiben.
Die SP-Fraktion begrüsste den integralen Schutz der Anlage. Sie rege jedoch an, die Planung über das Areal schnell und proaktiv anzugehen. Die Sanitäranlagen in der Schützenmattturnhalle sollen saniert und der Hallenboden erneuert werden.
Die FDP-Fraktion stellte die Schutzwürdigkeit der Schützenmattturnhalle in Frage. Der Fachbericht sei nicht unantastbar und sie begrüsse die abwartende Haltung des Stadtrates. Sie verzichte auf eine negative Kenntnisnahme.
Ergebnis: Die Antwort nahm der Rat zur Kenntnisnahme. Das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation der SP-Fraktion betreffend «Endlich wirksame Medizin für den preisgünstigen Wohnungsbau in Zug»
Die Motionäre wollen vom Stadtrat unter anderem wissen, welche Projekte realisiert wurden und welche Mittel künftig wo eingesetzt werden.
Die detaillierten Antworten des Stadtrates sind hier zu finden: Link
Die SP-Fraktion fand, dass in den Antworten und Taten ersichtlich seien, dass dem Stadtrat das Thema wichtig sei.
Die FDP-Fraktion meinte, dass Regulierungen selten die gewünschten Lösungen brächten.
Die ALG-CSP-Fraktion unterstützte das Vorgehen des Stadtrates. Sie kritisierte aber die Lösung des Stadtrates, die Mehrwertabgabe in Form von 20% der Mehrausnützung als preisgünstige Wohnungen zu fordern. Der vorgeschlagene Prozentsatz sei viel zu tief angesetzt.
Die SVP-Fraktion fand, dass der Stadtrat sein Bestes unter den neuen Bedingungen tue.
Ergebnis: Die Antwort nahm der Rat zur Kenntnisnahme. Das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation D. Meyer (GLP), betreffend «Steuererklärung löst Fragen zu preisgünstigen Wohnungen aus»
Der Interpellant möchte mit seiner Anfrage an den Stadtrat wissen, ob Wohneigentum wegen dem Eigenmietwert, welcher der Kostenmiete zuzuordnen sei, statistisch auch den preisgünstigen Wohnungen zugeordnet werden können. Falls ja, ob statistisch demnach die geforderten 20% preisgünstige Wohnungen erreicht seien und die Umsetzung der Initiative eingestellt werden könne.
Die detaillierte Antwort des Stadtrates ist hier zu finden: Link
Die FDP-Fraktion war erstaunt, dass in der stadträtlichen Antwort herauskam, dass es keine Statistik über die Anzahl preisgünstiger Wohnungen gäbe. Sie forderte den Stadtrat auf, beim Kanton Zug vorstellig zu werden, um eine solche zu erhalten.
Bei der SP-Fraktion blieben keine offenen Fragen. Sie sei jedoch gespannt auf die in Aussicht gestellten Daten. Sie nahm positiv Kenntnis von der Antwort.
Die SVP-Fraktion befand, dass die Thematik sehr berechtigt sei. Vor allem bei vermietetem Eigentum. Sie sei ebenfalls gespannt auf die präzise Statistik und empfahl dem Stadtrat, den GGR periodisch über den Entwicklungsstand zu berichten.
Ergebnis: Die Antwort nahm der Rat zur Kenntnisnahme. Das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Parlamentarische Vorstösse
Postulat der FDP-Fraktion betreffend «Die ‘Männerbadi’ – ein hygienisches Opfer seines Erfolgs»
Die Postulanten forderten den Stadtrat auf, die Hygieneanlage baulich auf die nächste Sommersaison zu erweitern und das Reinigungskonzept dem Gästeaufkommen anzupassen. Wie aus der Antwort des Stadtrates hervorgeht, hat die die Abteilung Immobilien als Sofortmassnahme und zur Entlastung der öffentlichen WC-Anlage einen WC-Wagen vor dem Männerbad platziert. Die Erfahrung damit war durchwegs positiv. Die Reinigung der öffentlichen WC-Anlage und des WC-Wagens erfolgt 1x täglich von Montag bis Sonntag. Die Abteilung Immobilien hat zudem abgeklärt, ob eine bauliche Erweiterung der Hygieneanlagen sinnvoll und möglich ist und kam zu folgendem Schluss: In den bestehenden Räumlichkeiten beim Männerbad gibt es keinen Platz für zusätzliche Anlagen, weil die Räume bereits heute für den Pächter der Gastronomie sehr knapp sind. Zusätzliche Bauten im Bereich des Seeufers müssten u. a. auf-grund des Gewässerabstandes ein aufwendiges Bewilligungsverfahren (auf kommunaler und kantonaler Ebene) durchlaufen mit ungewissem Ausgang. Die Anlagen sind unterhalten und wurden so in der Vergangenheit bereits aufgefrischt. Weil die Anlagen abhängig vom Wetter ohnehin nur an wenigen Wochen sehr stark genutzt werden, erachtet es die Abteilung als sinnvoll, der zeitlich sehr begrenzten erhöhten Nachfrage mit einer mobilen Lösung zu begegnen. Bezüglich der Duschen haben weder die Abteilung Immobilien noch der Pächter der Männerbadi Anfragen zur Erweiterung der Kapazität erhalten. Bereits heute verfügen die zwei Umkleidekabinen (Damen und Herren) je über eine Dusche. Ausserdem gibt es im Bereich des Zuganges ins Wasser eine Aussendusche. Der Stadtrat erachtet diese Massnahme als vernünftig und pragmatisch und sieht somit keinen weiteren Handlungsbedarf.
Die FDP-Fraktion schämte sich für die dreckigen Toiletten und für die ideenlosen Antworten des Stadtrates. Man hätte auch einfach den Reinigung-Turnus erhöhen können. Sie zeigte sich enttäuscht.
Die ALG-CSP-Fraktion begrüsste das Aufstellen des WC-Wagens und das schnelle Handeln des Stadtrates. Das Reinigungskonzept müsse aber dringend überdacht werden.
Die SP-Fraktion war der Meinung, dass der GGR eigentlich nicht dafür zuständig sei, für hygienische Zustände in der Badi zu sorgen.
Die Mitte-Fraktion forderte ebenso einen höheren Reinigungsturnus.
Die SVP-Fraktion zeigte sich empört darüber, dass der Stadtrat «keinen Handlungsbedarf» sehe und schloss sich der Meinung der Vorrednern an.
Ergebnis: Der Antrag auf negative Kenntnisnahme wurde im Stimmenverhältnis von 23 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation Mariann Hegglin (Die Mitte) vom 19. März 2024 betreffend «Sicherheitsverbesserung und Überprüfung des Verkehrskonzepts beim Ökihof»
Die Interpellanten forderten vom Stadtrat unter anderem Anpassungen bei der Verkehrsführung und bei den Parkplätzen.
Wie aus der Antwort des Stadtrates hervorgeht, wurde die Einfahrt von der Ausfahrt getrennt und die Einfahrt verlegt. Die detaillierte Antwort des Stadtrats ist unter Link zu finden.
Die Mitte-Fraktion befand, dass die Situation zwar durch bauliche Massnahmen beruhigt werden konnte, jedoch noch Potenzial vorhanden sei. Die Verkehrsführung solle nochmals überdacht werden. Es gab, entgegen der Antwort des Stadtrates, Sach- und Personenschäden. Es solle eine externe Untersuchung durchgeführt werden. Die Sicherheit sollte dem Stadtrat wichtig sein.
Die Fraktion der ALG-CSP meinte, dass die Stadt Zug bereits gut gehandelt habe.
Die FDP-Fraktion fand es richtig und wichtig, dass der Stadtrat bereits gehandelt habe. Es sei jedoch wichtig, die Situation genau zu überwachen.
Die SP-Fraktion befand, dass das neue Regime eine Verbesserung der Situation erbracht habe. Der Ökihof werde nun mal mehrheitlich mit dem Auto aufgesucht. Es sollen Gegebenheiten entstehen, dass beim Ökihofbesuch auf den Einsatz eines Autos verzichtet werden könne.
Die SVP-Fraktion war im Grossen und Ganzen mit den getroffenen Sofortmassnahmen zufrieden. Weitere Einschränkungen würden Parkplätze kosten. Der eingesetzte Verkehrsdienst werde ebenfalls begrüsst. Es könne auch die Bushaltestelle vor den Ökihof verlegt werden. Die langfristige Wirkung der Massnahmen müssen jedoch periodisch überprüft werden.
Die GLP-Fraktion merkte an, dass nicht die Anzahl der Parkplätze entscheidend sei, sondern deren Ausrichtung. Schrägparkplätze seien langfristig die beste Lösung, um Schäden zu vermeiden und dadurch würden nur 4 Parkplätze verloren gehen.
Ergebnis: Die Antwort nahm der Rat zur Kenntnisnahme. Das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation der SVP-Fraktion betreffend «Verrennt sich die Stadt Zug als Frontrunner?»
Die Interpellanten wollten unter anderem wissen, warum und auf wessen Initiative hin der Stadtrat sich an der Ausschreibung «Front Runner» von EnergieSchweiz beteiligte.
Der Stadtrat hält in seiner Antwort fest, dass «Front Runner» ein Programm von EnergieSchweiz für Gemeinden ist. Der Bund unterstützt damit ambitionierte Städte und Gemeinden, die sich in ihrer Energie- und Klimapolitik ehrgeizige Ziele setzen.
Als Energiestadt Gold setzt die Stadt Zug bereits Smart-City- sowie 2000-Watt-Konzepte um und möchte diese auch weiterentwickeln. Die Stadt Zug erfüllt so die nötigen Voraussetzungen, um bei EnergieSchweiz in der Kategorie «Front Runner» Projekte vorzuschlagen und dafür Fördergelder zu beantragen. Die zuständige Abteilung Umwelt und Energie im Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit hat in Absprache mit dem Smart-City-Team vier Vorschläge eingereicht, die sowohl die Entwicklungsstrategie als auch die Energie- und Klimastrategie und die Stossrichtungen des kommunalen Richtplans der Stadt Zug unterstützen. EnergieSchweiz hat alle vier Projekte als beispielhaft und förderwürdig beurteilt und der Stadt Zug für deren Umsetzung insgesamt 140'000 Franken in Aussicht gestellt. Die detaillierten Antworten des Stadtrates sind zu finden unter: Link
Die SVP-Fraktion fand es merkwürdig, dass Mitarbeitende der Stadt Zug Zeit fänden, solche Projekte einzureichen und störte sich daran, dass der Stadtrat nicht kommuniziert habe. Die Fraktion zeigte sich nicht zufrieden mit den Antworten des Stadtrates und reichte ein weiteres Postulat zum Thema ein.
Die GLP-Fraktion erwähnte lobend das Projekt Thermal Mapping (Wärmekartierung) und störte sich nicht an den Kosten. Dieses Projekt würde beispielsweise sogar Geld einsparen. Der Stadtrat informiere die Nachhaltigkeitskommission jeweils über die Vorhaben.
Die ALG-CSP-Fraktion begrüsste es, dass die Stadt nicht nur im Thema Blockchain, sondern auch in Sachen Nachhaltigkeit vorne mit dabei sein wolle. Nur eine Strategie bringe noch keinen Wandel. Daher müsse in konkrete Projekte investiert werden.
Die SP-Fraktion war der Meinung, dass gute Arbeit geleistet werde. Dass gleich alle vier Projekte als Frontrunner ausgewählt wurden, zeige, dass hier gute Arbeit geleistet wurde.
Ergebnis: Die Antwort nahm der Rat zur Kenntnisnahme. Das Postulat kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Interpellation der SVP-Fraktion betreffend «SDGs - drei Buchstaben als neuer Wegweiser für die Zuger Bevölkerung?»
Die Interpellanten wollten unteranderem wissen, was die Stadt Zug mit der Einführung der SDGs beabsichtigt und was nicht. Der Stadtrat hält in seiner Antwort fest, dass in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 die Stadtzuger Bevölkerung der Volksinitiative «2000 Watt für Zug» zugestimmt hat. Neben Reduktionszielen zu Primärleistungsbedarf und CO2-Emissionen, wurde die Stadt Zug auch im Wortlaut zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Mit diesem Auftrag sind neben der Stadtverwaltung auch die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Politik aufgefordert, diese Entwicklung zu fördern und entsprechende Massnahmen einzuleiten. Seit 2011 stehen die mehrdimensionalen Themen der Nachhaltigkeit im Blickfeld der weiteren Stadtentwicklung. Dementsprechend berücksichtigt der Stadtrat in seiner Entwicklungsstrategie die Aspekte der nachhaltigen Entwicklung und stimmt die Aufgaben in der Stadtverwaltung auf diese Zielsetzungen ab.
Auch der Bund verfolgt seit 2018 die Leitlinien der internationalen Agenda 2030 und fordert Kantone und Städte auf, Grundsätze und Ziele der nachhaltigen Entwicklung in ihre ordentlichen Planungs-, Budget- und Politiksteuerungsprozesse aufzunehmen. Die detaillierten Antworten des Stadtrates sind zu finden unter: Link
Die SVP-Fraktion befand, dass die SDGs in der Verwaltung nicht gelebt und daher im Grundsatz nicht nötig seien. Es reiche der gesunde Menschenverstand. Viele Firmen verabschieden sich von SDGs, die Stadt Zug halte jedoch daran fest. Sie beantragte negative Kenntnisnahme.
Die GLP-Fraktion war wie die SVP der Meinung, dass durch die SDGs keine Fremdsteuerung stattfinden dürfe. Soweit sei es jedoch noch nicht. Die SDGs seien ein nützlicher Leitfaden. Sie sollen sich jedoch zu keinem Papiertiger wandeln. Sie sei mit dem Stadtrat nicht einig, dass die SDGs ein rein strategisches Instrument wären und nicht dem GGR vorgelegt werden müssen. Sie nahmen positiv Kenntnis.
Der Stadtrat informierte stets offen über die SGDs, meinte die FDP-Fraktion. Es war klar, dass es sich hierbei um einen Leitfaden handle. Sie unterstützte das Vorgehen des Stadtrates.
Die ALG-CSP-Fraktion begrüsste das Handeln des Stadtrates. Die Ergebnisse der SDGs sollten jedoch kommuniziert werden und sie freue sich über das Engagement der Stadt Zug.
Die Mitte-Fraktion war für die SDGs. Doch käme nachhaltiges Handeln auch ohne SDGs zum Entstehen. Die Implementierung der SDGS sei wichtig und nicht bloss als Marketinginstrument zu verstehen.
Ergebnis: Der Antrag auf ablehnende Kenntnisnahme wurde im Stimmenverhältnis von 26 zu 5 Stimmen abgelehnt. Die Interpellation kann von Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.
Corina Kremmel (Die Mitte) wurde aus dem Rat verabschiedet.
Die ausführliche Traktandenliste mit den Vorlagen und Berichten finden Sie hier: Link