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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Sport
Die Abteilung Sport ist die Anlaufstelle der Sportorganisationen, der Bevölkerung sowie der Behörden und Amtsstellen. Die Kernaufgaben liegen bei der Sportförderung und Verwaltung der Sportanlagen.
Alle Informationen zum Sportangebot in der Stadt Zug finden Sie hier.
Sie können die Sportanlagen und Hallenbäder online reservieren.
Hinweise
- «Eine saubere Sache – ecosport.ch» Informationen zu ecosport.ch: www.ecosport.ch
- «Sport rauchfrei»: Hier gehts direkt zum Wettbewerb. Weitere Informationen zum Thema: www.coolandclean.ch
Links
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Frage |
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Die Vergabe basiert auf der Anlagebenützungsverordnung und den jeweiligen Benützungsordnungen:
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Reservation
Generelles
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Jede handlungsfähige natürliche oder juristische Person kann eine Sportanlage reservieren. Bei jeder Belegung muss mindestens eine volljährige und urteilsfähige Aufsichtsperson vor Ort sein. Bei bestimmten Objekten, wie den Hallenbädern, gelten zusätzliche Auflagen. |
Für die Anmeldung Ihrer Organisation in der Stadt Zug bitten wir Sie, das Anmelde-Formular auszufüllen und zusammen mit den unterzeichneten Statuten, einer aktuellen Mitgliederliste, einer Jahresrechnung sowie einem Revisorenbericht an die Abteilung Sport (Postfach 1258, 6301 Zug oder sport@stadtzug.ch) zu senden. Aufgrund der eingereichten Unterlagen prüfen wir, ob Ihre Organisation die Anforderungen für einen Stadtzuger Sportverein erfüllt. Das Dokument für eine Anmeldung finden Sie hier. |
Die Stadt Zug fördert den Sport auf verschiedenen Ebenen. Mit dem Schulsport leistet sie einen wesentlichen Beitrag an die Förderung des Nachwuchses. Einen zweiten Schwerpunkt legt sie in die Förderung des Jugend- und Breitensports der privatrechtlichen Organisationen (Sportvereine). Die Förderung des Spitzensports erfolgt nur in Ausnahmefällen, soweit er eine ausgewiesene Vorbildwirkung auf den durch die Stadt geförderten Jugend- und Breitensport ausübt. Kantonale, nationale oder auch internationale Sportveranstaltungen haben für den Standort Zug eine wichtige Bedeutung – weshalb sie von der Stadt Zug unterstützt werden. Sie sollen aber nur durchgeführt werden, wenn die erforderlichen Sportinfrastrukturen oder das Gelände vorhanden sind. Weitere Informationen zu den Beiträgen: |
Die Kosten für die Benützung der Sportanlagen sind den Benützungsgebühren zu entnehmen, bzw. bei den Hallenbädern der Badeordnung. Die Garderoben- und Sportmaterialnutzung, sowie die Grundreinigung der Anlage sind in den Gebühren inbegriffen. Mehraufwände werden in Rechnung gestellt. Die Rechnungstellung erfolgt jeweils nach der letzten Belegung. |
Alle Informationen zum Thema Sport in der Stadt Zug finden Sie hier.
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