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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Friedensrichteramt

Jede Gemeinde wählt einen Friedensrichter und eine Ersatzperson.

Der Friedensrichter sucht alle Zivilstreitigkeiten vermittelnd zu erledigen. Wo dies nicht möglich ist und der im Gesetz vorgesehene Streitwert seine Zuständigkeit nicht übersteigt, hat er endschaftlich zu urteilen.

Mit Ausnahme der durch das Gesetz bestimmten Fälle kann keine Zivilstreitsache, die nicht zuerst vom Friedensrichteramt verhandelt wurde und mit einer Klagebewilligung begleitet ist, von den Gerichten an die Hand genommen werden.

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