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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Steuern
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Frage |
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Kantonale Verwaltung Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 26 6300 Zug Telefon: 041 728 26 11 Email: internet.stv@zg.ch Homepage: www.zug.ch/tax |
Privatpersonen, Treuhänder, Banken und auch einige Rechtsanwälte sind Ihnen gegen Entschädigung dabei gerne behilflich. Die Verwaltung der Stadt Zug bietet keine Möglichkeiten, Steuererklärungen auszufüllen. |
Der Steuerfuss für das Jahr 2024 in der Stadt Zug beträgt 52.11 Prozent des kantonalen Einheitssatzes. Zu diesen Sätzen kommen jene des Kantons und der Kirchgemeinden. |
Für eine normale Steuererklärung muss die Fristerstreckung bei der kantonalen Steuerverwaltung beantragt werden; sie kann aber auch unbürokratisch über das Internet beantragt werden (www.zug.ch/tax). Eine Fristverlängerung für die Erbschaftssteuererklärung wird durch das Finanzdepartement ausgestellt und in der Regel problemlos erteilt. |
Die kantonale Steuerverwaltung bietet auf ihrer Homepage www.zug.ch/tax die Möglichkeit der Berechnung von Steuern an. |
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV Rubrik: Steuerbelastung / Steuerberechnungen |