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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Totalrevision Energiereglement
Informationen
- Datum
- 15. Mai 2022
- Lokalität
- Vorurne
Stadthaus
Stadthaus, Gubelstrasse 22: Donnerstag, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr
Haupturne
Burgbachsaal, Dorfstrasse 12: Sonntag 09.00 bis 12.00 Uhr - Kontakt
- Martin Würmli
Kommunale Vorlagen
Totalrevision Energiereglement
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Die Herausforderungen im Bereich Energie und Klimaschutz sind gross. Die Stadt Zug ist sich ihrer Verantwortung bewusst und setzt sich seit vielen Jahren für einen schonungsvollen Umgang mit Energie und dem Klima ein. Dieser Einsatz wird durch ein gemeindliches Förderprogramm unterstützt, welches sich nach den Vorgaben des Energiereglements richtet. Dieses ist seit 23. November 2010 in Kraft.
Um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Massnahmen von Bund und Kanton zu ergänzen, sind eine Weiterführung des Förderprogramms und verstärkte Anstrengungen notwendig. Die Erfahrungen bestätigen, dass eine deutlich höhere Bereitschaft von Wirtschaft und Bevölkerung besteht, in Technologien zu investieren, die unsere Umwelt und unser Klima schützen. Diese Investitionsbereitschaft soll mit einer höheren Anzahl von Unterstützungsbeitr.gen bestärkt werden.
Im alten Reglement ist für das Förderprogramm ein jährlicher Betrag von 400 000 Franken festgelegt. Damit kann das Förderprogramm nicht mehr die nötige Unterstützung bieten. Die letzten Jahre zeigen einen deutlichen Anstieg der Investitionen. Diese werden in den nächsten Jahren aufgrund der Umsetzung von Fernwärme- und anderen Projekten und einer Verschärfung der Energiegesetze weiter zunehmen. Aus diesem Grund hat das Stadtparlament bereits beschlossen, für vier Jahre ein Rahmenkredit von 3.2 Millionen zur Verfügung zu stellen. Dies entspricht 800 000 Franken pro Jahr, was eine Verdopplung der bisherigen jährlichen Beiträge bedeutet. Neu sollen aber nicht allein Private und Unternehmen, sondern ebenso öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Unternehmen, an welchen die öffentliche Hand beteiligt ist, finanzielle Beiträge für Projekte erhalten können.
Der Grosse Gemeinderat befürwortete die Totalrevision in der Schlussabstimmung mit 28 zu 9 Stimmen. Gegen diesen Beschluss ergriff die SVP der Stadt Zug das Referendum, weshalb eine Urnenabstimmung durchgeführt wird.
Wir empfehlen Ihnen, die vorliegende Totalrevision des Energiereglements anzunehmen.
Der Stadtrat von Zug
Vorlagen
Vorlage
6'097
1'754
- Leer
- 85
- Ungültig
- 85
- Stimmberechtigte
- 16'766
- Stimmbeteiligung
- 47.33 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
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Abstimmungsbroschure_Energiereglement.pdf (PDF, 8 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschure_Energiereglement.pdf |