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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Durchführungsstelle Krankenversicherungsausstände

Im Auftrag der Einwohner- und Bürgergemeinden des Kantons Zug führt die Stadtverwaltung Zug innerhalb des Departements Soziales, Umwelt und Sicherheit (Departement SUS) als gemeinsame Verwaltungsstelle eine Durchführungsstelle zur Umsetzung von Art. 64a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10 KVG).

Die Gemeinden erhalten Kenntnis über die laufenden Betreibungsverfahren und können die Versicherten gezielt kontaktieren und bei Bedarf unterstützen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang administrative Hilfestellungen, Massnahmen im Rahmen der Sozialhilfe sowie die Vermittlung des Zugangs zur Prämienverbilligung.

Gesetzliche Grundlagen:
Bundesgesetz für die Krankenversicherung Art. 64a SR 832.10KVG
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

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