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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Baueingabe - Baubewilligungsverfahren


Hinweis:
Baueingaben können digital oder in Papierform eingereicht werden.

Bei digitaler Einreichung:
Der Baubehörde sind nebst dem elektronischen Gesuch (inklusive sämtlicher Unterlagen) die Eingabequittung in 3-facher Ausführung sowie 3 vollständig unterzeichnete Exemplare des Gesuchs in Papierform einzureichen. Das elektronische Gesuch gilt als eingereicht, sobald das unterzeichnete Papierdossier und die unterzeichneten Eingabequittungen bei der Baubehörde eintreffen.

Durch Anklicken gelangen Sie direkt zum entsprechenden Thema


Elektronische Eingabe von Baugesuchen/Bauanzeigen und Bauanfragen über «cymo ebau»
Mit der Online-Plattform «cymo ebau» können Sie Ihre Baugesuche und -anfragen bei den Gemeinden des Kantons Zug digital einreichen. «cymo ebau» unterstützt den gesamten Baubewilligungsprozess von der Eingabe über den Entscheid bis hin zur Abnahme des Bauvorhabens. Dank «cymo ebau» können Sie jederzeit den Fortschritt des Bewilligungsprozesses verfolgen.


Zugang zu «cymo ebau»
Die Anmeldung erfolgt über die «eZug App». Um diese nutzen zu können, benötigen Sie ein ZUGLOGIN (kantonale elektronische Identität) für natürliche Personen.
Mit einem ZUGLOGIN für juristische Personen können Sie sich nicht in der «eZug App» anmelden.


 
Grafik1










> Im Kanton Zug steuerpflichtige natürliche Person können ein «ZUGLOGIN» schriftlich oder am Schalter eröffnen.
> Nicht im Kanton Zug steuerpflichtige natürliche Personen können ein «ZUGLOGIN» am Schalter eröffnen.


So nutzen Sie «cymo ebau»

Schritt 1 (einmalig)

1) ZUGLOGIN für natürliche Personen schriftlich oder am Schalter beantragen (einmalig)
2) eZug App auf dem Smartphone installieren (Android/iOS) (einmalig)
3) In der eZug App mit den ZUGLOGIN Zugangsdaten anmelden (einmalig)

Schritt 2 (wiederkehrend)
1) Webseite «cymo ebau» aufrufen und «Anmelden» klicken
2) eZug App öffnen und QR-Code mit dem QR-Scanner in der eZug App (unten links) scannen
3) Baugesuch/Bauanzeige, Bauanfrage oder in einigen Gemeinden auch Reklamegesuch einreichen

 

Fragen und Antworten

1) Warum brauche ich ein ZUGLOGIN?

Gemäss dem Verwaltungsrechtspflegegesetz können Eingaben elektronisch eingereicht und mittels ZUGLOGIN auf die eigenen Geschäftsfälle zugegriffen werden.

2) Wie kann ich ein ZUGLOGIN beantragen?
Alle Personen (auch Ausserkantonale) können ZUGLOGIN bei einer der Registrierungsstellen per Formular am Schalter beantragen. Personen, die im Kanton Zug steuerpflichtig sind, haben zudem die Möglichkeit, ZUGLOGIN schriftlich zu beantragen.

3) Warum kann ich mein ZUGLOGIN des Typs «juristische Person» nicht nutzen?
Der Bund erarbeitet aktuell eine elektronische Identität für natürliche Personen. Juristische Personen sind nicht vorgesehen. Juristische Personen handeln immer durch ihre Organe, welche natürliche Personen sind. Da eZug mit der künftigen nationalen Lösung kompatibel sein soll, können elektronische Identitäten des Typs «juristische Person» nicht eingebunden werden.

4) Ich nutze eZug/ZUGLOGIN privat und beruflich. Wie kann ich das trennen?
eZug/ZUGLOGIN dient rein der Authentifizierung. Die Anwendungen (Baugesuche, Steuern, Schulportal, …) sind komplett getrennt und eigenständig. Wenn Sie ein Baugesuch einreichen, empfehlen wir Ihnen, im eZug Profil die berufliche E-Mail-Adresse zu hinterlegen und diese für die Anmeldung an «cymo ebau» zu verwenden.

5) Kann ich mein eZug/ZUGLOGIN mit Mitarbeitenden teilen, damit sie das Baugesuch ebenfalls bearbeiten können?
Nein. Das eZug/ZUGLOGIN ist eine persönliche elektronische Identität.

6) Wie können weitere Personen das Baugesuch bearbeiten?
In «cymo ebau» können in einem Projekt mehrere Personen berechtigt werden. Auch für eingeladene Personen ist eZug/ZUGLOGIN Voraussetzung, um «cymo ebau» nutzen zu können.

7) Warum müssen gewisse Dokumente (Eingabequittung, Baudossier) trotzdem in Papierform eingereicht werden?
Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen Sie zusätzlich zur digitalen Eingabe auch drei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen.

 

Baubewilligungsverfahren
Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder anders nutzen will, bedarf einer Bewilligung. Eine allfällige kantonale Bewilligung koordiniert die Abteilung Baubewilligungen mit der kantonalen Koordinationsstelle. Deren Bewilligung und Zustimmung wird zusammen mit dem Entscheid der Stadt Zug eröffnet.

Es werden drei verschiedene Verfahren der Baueingabe angewandt. Ein weiteres Verfahren ist die Bauermittlung.
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Ordentliches Verfahren
Das ordentliche Verfahren wird bei Bauvorhaben angewandt, welche nach aussen in Erscheinung treten, bzw. auf die Nachbarschaft einen Einfluss haben. Das Baugesuch wird im Amtsblatt publiziert und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Wer vom Baugesuch besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, ist zur Baueinsprache berechtigt.
Sind die Baugesuchsunterlagen vollständig, wird innert zwei Monaten über das Baugesuch entschieden, bzw. innert drei Monaten über ein Baugesuch mit Einsprachen, ein Baugesuch im Perimeter eines Bebauungsplans oder ein Baugesuch für eine Arealbebauung.
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Vereinfachtes Verfahren
Das vereinfachte Verfahren wird bei Bauvorhaben angewandt, bei welchen keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen berührt sind oder das nachbarliche Einverständnis vorliegt. Es wird von der Publikation im Amtsblatt und von der öffentlichen Auflage abgesehen.
Sind die Baugesuchsunterlagen vollständig, wird innert zwei Monaten über das Baugesuch entschieden.
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Bauanzeige
Geringfügige Bauvorhaben, welche die nachbarlichen und die öffentlichen Interessen nicht erheblich berühren, sind mit einer Bauanzeige zu melden. Zu beachten ist, dass bei geschützten oder schützenswerten Baudenkmälern besondere Vorschriften gelten. Der Entscheid wird innert 20 Tagen mitgeteilt.

Bauanzeigen sind zum Beispiel:

  • Neuer Fassadenanstrich
  • Fenstererneuerungen
  • Neue Bodenbeläge
  • Neue Küche
  • Solaranlagen (in der Regel)

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Bauermittlung
Mittels eines Bauermittlungs-Gesuches kann man unter geringem Kostenaufwand abklären, ob ein allfälliges Bauprojekt überhaupt durchführbar ist oder nicht.
Es sind klar umschriebene Fragen zum Bauvorhaben einzureichen. Für das Verfahren und den Entscheid gelten sinngemäss die Vorschriften über das Baubewilligungs- und Baueinspracheverfahren (Ordentliches Verfahren). Der Entscheid ist während zwei Jahren seit Rechtskraft verbindlich. Auf schriftliches Gesuch kann die Frist höchstens dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
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Aktenauflage
Baugesuche im ordentlichen Verfahren oder auch Bauermittlungen werden zweimal im Amtsblatt, jeweils am Freitag, publiziert und liegen vom Tag der ersten Publikation für 20 Tage öffentlich am Empfang der Stadtverwaltung im Erdgeschoss an der Gubelstrasse 22 auf.

Die aktuelle öffentliche Ausschreibung finden Sie hier.
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Baugespann
Spätestens einen Tag vor der ersten Publikation im Amtsblatt ist das Bauvorhaben vor Ort auszustecken. Die Aussteckung hat das künftige Volumen, insbesondere die Umrisse und die First- sowie die Gebäudehöhe aufzuzeigen. Die Erdgeschosskote ist deutlich sichtbar zu bezeichnen. Andere Bauten und Anlagen sind je nach Möglichkeit im Gelände abzustecken.
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Einsprachen
Wer vom Baugesuch besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, ist zur Baueinsprache berechtigt. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Baudepartement, Gubelstrasse 22, Postfach, 6301 Zug, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Stadtrat befindet im Entscheid zum Bauvorhaben über die Einsprache.
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Bewilligungsgebühren
Bauentscheide und Bauabnahmen sind kostenpflichtig. Die Grundgebühr für die Prüfung von Baugesuchen für Neu-, Um-, An- und Aufbauten einschliesslich Kontroll- und Abnahmegebühren und den Entscheid über das Baugesuch wird anhand der Höhe der Baukosten berechnet. Die Baukosten umfassen die Gebäudekosten und die Kosten für die Umgebung. Die Gebühr wird mit der rechtskräftigen Baubewilligung fällig.

Nähere Informationen zu den Bewilligungsgebühren sowie den verschiedenen Pauschalgebühren finden Sie in der systematischen Rechtssammlung der Stadt Zug.

Zugehörige Objekte

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