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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Bestätigung einer Kindsanerkennung

Die Urkunde bestätigt das Datum der Kindsanerkennung in Oberägeri, Unterägeri, Walchwil, Steinhausen oder der Stadt Zug mit den Personendaten des Kindsvaters und der Kindsmutter sowie bei einer nachgeburtlichen Anerkennung den Daten des Kindes.

Beglaubigungen und Apostillen
Verlangen ausländische Behörden für Dokumente, Urkunden oder Bestätigungen eine Beglaubigung/Apostille, können Sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Zug einholen.

Preis

CHF 30.00
zzgl. Porto

Verfahren

Der Versand der Urkunde erfolgt per A-Post an Ihre Zustelladresse. Auslandsendungen werden Priority versandt. Die Zustellung erfolgt je nach Zielland gemäss Beförderungszeiten der Post.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.