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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige
Die Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige ist 5-sprachig (französisch, deutsch, italienisch, englisch, spanisch). Die Ausstellung der Bestätigung ist nur möglich, wenn die ausländische Person ab dem 01. Januar 2005 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z.B. Eheschliessung, Vaterschaftsanerkennung oder Geburt eines Kindes etc.) hatte. Gerne geben wir telefonisch darüber Auskunft, ob Ihre Personendaten im Zivilstandsregister erfasst sind.
Die Bestätigung gibt Auskunft über die aktuellen Daten (inkl. Zivilstand) der ausländischen Person mit Wohnsitz in Oberägeri, Unterägeri, Walchwil, Steinhausen oder der Stadt Zug.
Beglaubigungen und Apostillen
Verlangen ausländische Behörden für Dokumente, Urkunden oder Bestätigungen eine Beglaubigung/Apostille, können Sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Zug einholen.