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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

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Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige

Die Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige ist 5-sprachig (französisch, deutsch, italienisch, englisch, spanisch). Die Ausstellung der Bestätigung ist nur möglich, wenn die ausländische Person ab dem 01. Januar 2005 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis (z.B. Eheschliessung, Vaterschaftsanerkennung oder Geburt eines Kindes etc.) hatte. Gerne geben wir telefonisch darüber Auskunft, ob Ihre Personendaten im Zivilstandsregister erfasst sind.

Die Bestätigung gibt Auskunft über die aktuellen Daten (inkl. Zivilstand) der ausländischen Person mit Wohnsitz in Oberägeri, Unterägeri, Walchwil, Steinhausen oder der Stadt Zug.

Beglaubigungen und Apostillen
Verlangen ausländische Behörden für Dokumente, Urkunden oder Bestätigungen eine Beglaubigung/Apostille, können Sie diese bei der Staatskanzlei des Kantons Zug einholen.

Preis

CHF 30.00
zzgl. Porto

Verfahren

Der Versand der Urkunde erfolgt per A-Post an Ihre Zustelladresse. Auslandsendungen werden Priority versandt. Die Zustellung erfolgt je nach Zielland gemäss Beförderungszeiten der Post.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.