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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Betreuungsgutscheine, Rechner
Massgebendes Einkommen bei quellenbesteuerten Personen:
Bei Berechnung des massgebenden Einkommens gemäss § 8a des Reglements wird von den der Quellenbesteuerung unterliegenden Bruttoeinkünften ein Pauschalabzug von 70 % gewährt. Hinzu gerechnet werden 10 % des massgebenden Vermögens. Das massgebende Vermögen setzt sich zusammen aus den gesamten Vermögenswerten, abzüglich CHF 100‘000 (pauschal), abzüglich CHF 100‘000 pro Elternteil und abzüglich CHF 50‘000 pro minderjähriges Kind.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kind Jugend Familie | 058 728 95 50 | kind-jugend-familie@stadtzug.ch |