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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Die Organisation des Gemeindeführungsstabes (GFS)

Jede Gemeinde ist zuständig für die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen im Gemeindegebiet. Zur Vorbereitung und Umsetzung der erforderlichen Massnahmen verfügt die Gemeindebehörde über einen Gemeindeführungsstab (GFS). Dieser berät die Gemeindebehörde, setzt die angeordneten Massnahmen um und koordiniert den Einsatz der Mittel in der Gemeinde. Bei Auslösen des Katastrophenplanes erfüllt er die vom Katastrophenstab zugewiesenen Aufgaben. Dies betrifft insbesondere die Mitarbeit in Betreuungs- und Logistikaufgaben und die Unterstützung in der Durchführung von grossräumigen Evakuationen.

a) Besondere Lage

Situation, in der gewisse Aufgaben mit den ordentlichen Abläufen nicht mehr bewältigt werden können. Im Unterschied zur „ausserordentlichen Lage“ ist aber die Tätigkeit der Behörden nur sektoriell betroffen. Typisch ist der Bedarf nach rascher Konzentration der Mittel und Straffung der Verfahren.

b) Ausserordentliche Lage
Situation, in der in zahlreichen Bereichen und Sektoren die ordentlichen Abläufe nicht genügen, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen, beispielsweise bei Katastrophen- und Notlagen, die das ganze Land schwer in Mitleidenschaft ziehen, oder bei bewaffneten Konflikten.