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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Ehe für alle
Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Ab dem 1. Juli 2022 wird es in der Schweiz nicht mehr möglich sein, neue eingetragene Partnerschaften zu begründen. Paare, die durch eine nach altem Recht geschlossene eingetragene Partnerschaft in eingetragener Partnerschaft sind, können die Umwandlung ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe mittels einer Erklärung beantragen, die von beiden Partnern bei einem Zivilstandsamt ihrer Wahl abgegeben wird. Auf Wunsch kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeugen anlässlich einer eheähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden.
Den Termin für die Eheschliessung können Sie frühestens ein Jahr vor dem gewünschten Heiratsdatum reservieren. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch nach den verfügbaren Trauungsterminen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Zugehörige Objekte
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Eheschliessung in Zug (PDF, 1.32 MB) | Download | 0 | Eheschliessung in Zug |
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Kreis Zug (Fachbereich) | 058 728 91 20 | zivilstandsamt@stadtzug.ch |