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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Parkraumbewirtschaftung
Einige Erläuterungen zum Parkieren auf öffentlichem Grund:
Nachtparkieren:
Wer sein Fahrzeug (Motorfahrzeuge und Anhänger an Motorwagen, ausgenommen Motorräder und Motorfahrräder) nachts auf öffentlichem Grund abstellt, bedarf einer behördlichen Bewilligung. Das schreibt das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Stadt Zug vom 2. Juli 1968 und 12. Juli 1994 vor. Für die Bewilligung ist eine Monatsgebühr (CHF 30.- für leichte Motorwagen und CHF 60.- für schwere Motorwagen) zu entrichten.
Parkkarten für Anwohner:
Der Grosse Gemeinderat und der Stadtrat von Zug haben zum Schutz der Wohnquartiere vor Fremdparkierung die gebührenpflichtige Anwohnerbevorzugung in verschiedenen Zonen der Stadt eingeführt. Anwohnerinnen und Anwohner können für monatlich CHF 30.- eine Parkkarte lösen. Diese Parkkarte erlaubt ihnen das zeitlich unbeschränkte Tagesparkieren (07.00-19.00 Uhr) ihres Autos innerhalb der auf der Frontseite aufgeführten Parkplätze des betreffenden Gebietes.
Das regelmässige Abstellen von Fahrzeugen über Nacht zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr ist gemäss Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 2. Juli 1961) bewilligungspflichtig.
Zone 1 | Zone 2 | Zone 3 | Zone 4 | Zone 5 |
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Keine Parkplätze vorhanden |
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Zone 6 | Zone 7 | Zone 8 | Zone 9 | Zone 10 |
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Parkkarten für Besucher
Für Ihre Besucher können Sie als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zug Tagesparkkarten für die entsprechende Zone (1-10) Ihres Wohnquartiers beziehen. Eine Karte für einen Tag kostet CHF 5.00. Bei einer grösseren Menge (ab ca. 10 Stück) empfehlen wir Ihnen die telefonische Vorbestellung, damit wir die Besucher-Tagesparkkarten individuell für Sie vorbereiten können. Die Karten werden blanko ausgestellt. Die Besucher-Tagesparkkarte ergänzen Sie mit den Angaben wie Tag, Monat, Jahr und dem Kontrollschild (mit Kugelschreiber). Die Tagesparkkarte wird anschliessend im Fahrzeug hinter der Frontscheibe gut sichtbar auf dem Armaturenbrett angebracht. Korrekturen werden nicht akzeptiert. Es sind die Anweisungen auf der Rückseite der Besucher-Tagesparkkarte zu beachten.
Gewerbe-Parkkarte der Zuger Gemeinden (Handwerker/Spitex):
Seit dem 1. Januar 2021 Jahr können Zuger Gewerbetreibende eine neue Parkkarte beziehen. Sie ist in allen Gemeinden des Kantons gültig und erlaubt den Inhabern, ihr Auto bei Bedarf auch auf dem Trottoir oder im Parkverbot abzustellen. Neu gilt diese Karte in allen Gemeinden des Kantons und können weiterhin bei den Gemeinden bezogen werden. Die Inhaber dürfen ihr Auto mit der Gewerbekarte auch ausserhalb der Parkfelder abstellen, beispielsweise auf dem Trottoir oder im Parkverbot. Allerdings müssen die Durchfahrt sowie ein Korridor für Fussgänger frei bleiben. Ungültig ist die Karte zudem auf Velowegen, Kurzzeitpark- oder privaten Parkplätzen.
Zur Auswahl stehen laut den Behörden folgende Angebote:
- 1 Tag: 6 Franken
- 30 Tage (Gültigkeitstage während zwei Jahren frei wählbar): 60 Franken
- 12 Monate (Gültigkeitsbeginn wird vom Inhaber bestimmt): 600 Franken
>> Hier gehts zur Online-Bestellung von Parkkarten und Zufahrtsbewilligungen
Privatanzeigen:
Privatpersonen können Anzeigen erstatten, wenn am Ort der Übertretung eine gültige, vom Kantonsgerichtspräsidenten erlassene Verfügung besteht. Diese Verfügung ist auf der Anzeige mit genauem Datum anzugeben (Verfügungsdatum kann beim Kantonsgerichtspräsidium Zug angefragt werden). Die Signalisation / Markierung muss korrekt sein.
>> Für weitere Informationen zu Privatanzeigen wenden Sie sich an die Abteilung "Sicherheit und Verkehr, Bussenadministration" 058 728 99 02.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit und Verkehr | 058 728 99 00 | sicherheit_verkehr@stadtzug.ch |
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Individualverkehr |