Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Beiträge für Bildung sowie Kinder- und Jugendförderung

Das Bildungsdepartement der Stadt Zug fördert das freiwillige Engagement und unterstützt Vereinsarbeit, die einen Mehrwert für die Gesellschaft und das Zusammenleben bietet und den niederschwelligen Zugang zu lebenslangem Lernen fördert. Gefördert werden in erster Linie Institutionen mit einem Bezug zur Stadt Zug.

Bitte beachten Sie vor der Gesuchstellung die Begründung und Kriterien für die Vergabe der Gelder.

Vergabekriterien
Um sicherzustellen, dass die Beiträge im Sinne der Öffentlichkeit verwendet werden, gelten folgende Kriterien für die Vergabe:
  • Breites öffentliches Interesse
  • Zugang für viele Interessen und Nutzergruppen
  • Lokale Einbettung
  • Politisches oder strategisches Interesse
  • Die Leistung ist messbar und vermittelbar
  • Vertrauenswürdigkeit und Eignung der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller
  • Keine oder beschränkte Gewinnorientierung
  • Hohe Eigenleistung (nicht bei delegierten Verwaltungsaufgaben)
  • Kostentransparenz
  • Angemessenheit

Bezieht ein Verein regelmässig (wiederkehrende) Beiträge von der Stadt Zug, können keine zusätzlichen Beiträge bewilligt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Jubiläen und Kooperationsprojekte ausserhalb der Leistungsvereinbarung.

Einmalige Beiträge sollen sich nicht wiederholende Projekte ermöglichen, unter Einhaltung der oben genannten Vergabekriterien.

Jährlich wiederkehrende Beiträge dienen der Unterstützung und Sicherung regelmässiger und über Jahre hinweg aufgebauter Angebote, bei denen sich gezeigt hat, dass die Finanzierung sowie die Leistung stabil bleiben.

Beiträge können unter den folgenden Sparten erfasst werden:


Beiträge Kinder- und Jugendförderung
Folgende Antragstellerinnen/Antragsteller im Bereich Soziokultur/kulturelle Vermittlung sind in dieser Sparte berechtigt, ein Gesuch für einen einmaligen oder wiederkehrenden Beitrag zu stellen:

  • Vereine nach Art. 60 ff. ZGB, Institutionen oder Personen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und deren Projekte und Arbeiten einen freiwilligen Charakter haben.
  • Leistungsträgerinnen bzw. träger, die eine Verwaltungsaufgabe im Leistungsauftrag erbringen (z.B. Verein ZJT, Abenteuerspielplatz Fröschenmatt).


Beiträge Kulturelle Bildung / Wissensvermittlung
Folgende Antragstellerinnen/Antragsteller im Bereich kulturelle Bildung und Wissensvermittlung sind in dieser Sparte berechtigt, ein Gesuch für einen einmaligen oder wiederkehrenden Beitrag zu stellen:

  • Vereine nach Art. 60 ff. ZGB, Institutionen oder Personen, die nicht und nur beschränkt gewinnorientiert arbeiten und deren Projekte und Arbeiten einen freiwilligen Charakter haben.
  • Leistungsträgerinnen bzw. träger, die eine Verwaltungsaufgabe im Leistungsauftrag erbringen
  • Freizeitanlagen


Unterstützungsbeiträge an Lager von Jugendvereinen und Gruppen
Die Stadt Zug unterstützt Organisationen und Gruppen mit Sitz in der Stadt Zug, die in der Jugendarbeit tätig sind. Beiträge können bewilligt werden:

  • An die ausgewiesenen Kosten von Projekten über längere Zeit, Tagesanlässe, Grossanlässe, offenen und geschlossenen Aktionen, Lokalmieten und Materialanschaffungen.
  • Pro Teilnehmer/in an Weekends und Ferienlager von Jugendlichen bis zum 25. Altersjahr, für welche die Organisatoren keine J+S Beiträge erhalten und für welche die Stadt keine jährlichen Beiträge aufgrund der Jugendsportförderung leistet.


Allgemeine Spendenanfrage
Die Höhe der Beitragsleistung im Einzelfall hängt unter anderem ab vom öffentlichen Interesse an der Tätigkeit der Gesuchstellerin bzw. des Gesuchstellers. Beiträge werden in der Regel nur gewährt, wenn die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller eine angemessene Eigenleistung erbringt. Pro Kalenderjahr wird grundsätzlich nicht mehr als ein einziger einmaliger Beitrag an dieselbe Gesuchstellerin bzw. denselben Gesuchsteller ausgerichtet. Gesuche an zwei Folgejahren werden in der Regel nicht bewilligt.


Erklärvideo


> Zum Beitragsportal

 

Zugehörige Objekte