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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Mobilität

Mobilitätsberatung für Unternehmen
Bei Unternehmen, die sich zu ihrem betrieblichen Mobilitätsmanagement umfassend beraten lassen, übernimmt die Stadt Zug die Beratungskosten bis max. CHF 2500.00.
Kontakt: www.emobilzug.ch, info@emobilzug.ch, Telefon 058 257 41 71

eMobilität: Systemlösungen
Unterstützt wird pro Objekt eine Infrastruktur (SIA 2060, Ausbaustufe C1) für mehrere Ladestationen, insbesondere die Basisinstallationen von Systemlösungen mit Lastmanagement. Die Stadt Zug übernimmt 20 % der Initialkosten bis maximal CHF 5000.00 (vorausgesetzt, die Elektrizität stammt aus 100 % erneuerbaren Quellen).

eMobilität: Schnellladestationen (DC)
Unterstützt werden öffentlich zugängliche Schnellladestationen (DC). Die Schnellladestationen können sich auf öffentlichem oder privatem Grund befinden. Die Stadt Zug übernimmt 20 % der Anschaffungskosten bis maximal CHF 5000.00 pro Schnellladepunkt oder maximal CHF 20'000.00 pro Standort (vorausgesetzt, die Elektrizität stammt aus 100 % erneuerbaren Quellen).

Zuger Job Abo (ZJA)*
Bei Einführung des ZJA übernimmt die Stadt 20 % der Einführungskosten bis maximal CHF 5000.00 pro Unternehmen.

Carsharing-Lösungen*
Neukunden von langfristigen Einzel-Mitgliedschaften werden mit einem einmaligen Beitrag von CHF 500.00 unterstützt. Neukunden von langfristigen Business-Carsharing-Mitgliedschaften werden mit 20 % der Einführungskosten bis maximal CHF 5000.00 unterstützt.

Carpooling-Lösungen*
Das Einführen von langfristigen Carpooling-Lösungen wird mit 20 % der Einführungskosten bis maximal 5000.00 unterstützt.

 

* Diese Mobilitätsangebote gelten für langfristige Mitgliedschaften von mindestens fünf Jahren (keine Jahresabos). Bei vorzeitiger Auflösung wird der Förderbeitrag anteilsmässig zurückgefordert.

Online Förderung beantragen

Energieförderprogramm

Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2022 im Rahmen des Gebäudeprogramms 2022 der Kanton Zug ebenfalls Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärmeansc…

Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2022 im Rahmen des Gebäudeprogramms 2022 der Kanton Zug ebenfalls Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpensysteme oder Holzheizungen leistet. Ergänzend können in der Stadt Zug Beiträge nur soweit beansprucht werden, wie der maximale Förderbeitrag nicht bereits durch andere Förderprogramme geltend gemacht werden können.
 

Kantonales Energieförderprogramm


Städtisches Energieförderprogramm
Mit dem Energie-Förderprogramm bietet die Stadt Zug ein umfassendes und gezielt auf die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Stadt Zug ausgerichtetes Paket mit finanziellen Anreizen für Massnahmen, welche einen schonungsvollen und effizienten Umgang mit Energie ermöglichen.

Förderbeiträge werden in folgenden Bereichen ausgerichtet:

  1. Beratung
  2. Bildung
  3. Wärme
  4. Elektrizität
  5. Mobilität
  6. Energiegenossenschaften


Antragsformulare
Füllen Sie das Antragsformular aus. Das Sekretariat der Energiekommission stellt Ihnen auf Wunsch gerne die Formulare auch per Post zu.
Anschrift: Sekretariat der Energiekommission, Postfach, Gubelstrasse 22, 6301 Zug, 058 728 98 70.

Auskunft
Die Abteilung Umwelt und Energie der Stadt Zug, beantwortet Fragen zum aktuellen Förderprogramm und bietet telefonischen Support (058 728 98 70) zu allen Fragen zum Thema Energie.

Gebäudeprogramm und spezielles kantonales Föderprgramm
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Seite des Kantons Zug.

Zugehörige Objekte

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5.05 Energiekommission