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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Elektrizität

Photovoltaik
Unterstützt werden Photovoltaikanlagen ab 2kWpeak PV-Nennleistung, mit einem zusätzlichen Beitrag zur Einmalvergütung (EIV) des Bundes.

Beitrag: Analog der EIV bis maximal CHF 10'000.00 pro Anlage. PV-Anlagen auf Neubauten, die ab dem 1. Februar 2024 bewilligt wurden, werden mit 50 % der EIV unterstützt.

Elektrische Speichersysteme zur Optimierung der PV-Anlagen
Unterstützt werden Speichersysteme in Kombination mit PV-Anlagen zur Optimierung der Eigenversorgung, ab einer Kapazität von 6kWh.

Beitrag: 20 % der Planungs-, Installations- bzw. Baukosten bis maximal CHF 10'000.00 pro Anlage.

Thermische Speichersysteme zur Optimierung der PV-Anlagen
Unterstützt werden PV-Heater oder eine nach der PV-Produktion gesteuerte Warmwassererzeugung zur Optimierung der Eigenversorgung.

Beitrag: CHF 300.00 pro Anlage.

Haushalt*
Kühl-/Gefriergeräte CHF 100.00 pro Gerät
Geschirrspüler CHF 100.00 pro Gerät
Waschmaschinen CHF 200.00 pro Gerät
Tumbler CHF 200.00 pro Gerät

Heizungspumpen (A, EEI ≤ 0.20)*
20 % des Kaufpreises, maximal CHF 1000.00 pro Pumpe.

Gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte*
20 % des Kaufpreises, Maximalbeitrag gemäss der Sonderliste auf www.topten.ch/business


* Beitragsberechtigt sind nur Best-Geräte, die unter www.topten.ch aufgelistet sind. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach dem Kauf bzw. Einbau beim Sekretariat der Energiekommission eingereicht werden

Online Förderung beantragen

Energieförderprogramm

Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2022 im Rahmen des Gebäudeprogramms 2022 der Kanton Zug ebenfalls Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärmeansc…

Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2022 im Rahmen des Gebäudeprogramms 2022 der Kanton Zug ebenfalls Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpensysteme oder Holzheizungen leistet. Ergänzend können in der Stadt Zug Beiträge nur soweit beansprucht werden, wie der maximale Förderbeitrag nicht bereits durch andere Förderprogramme geltend gemacht werden können.
 

Kantonales Energieförderprogramm


Städtisches Energieförderprogramm
Mit dem Energie-Förderprogramm bietet die Stadt Zug ein umfassendes und gezielt auf die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Stadt Zug ausgerichtetes Paket mit finanziellen Anreizen für Massnahmen, welche einen schonungsvollen und effizienten Umgang mit Energie ermöglichen.

Förderbeiträge werden in folgenden Bereichen ausgerichtet:

  1. Beratung
  2. Bildung
  3. Wärme
  4. Elektrizität
  5. Mobilität
  6. Energiegenossenschaften


Antragsformulare
Füllen Sie das Antragsformular aus. Das Sekretariat der Energiekommission stellt Ihnen auf Wunsch gerne die Formulare auch per Post zu.
Anschrift: Sekretariat der Energiekommission, Postfach, Gubelstrasse 22, 6301 Zug, 058 728 98 70.

Auskunft
Die Abteilung Umwelt und Energie der Stadt Zug, beantwortet Fragen zum aktuellen Förderprogramm und bietet telefonischen Support (058 728 98 70) zu allen Fragen zum Thema Energie.

Gebäudeprogramm und spezielles kantonales Föderprgramm
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Seite des Kantons Zug.

Zugehörige Objekte

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5.05 Energiekommission