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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Elektrizität

Photovoltaik
Unterstützt werden Photovoltaikanlagen ab 2kWpeak PV-Nennleistung, mit einem zusätzlichen Beitrag zur Einmalvergütung (EIV) des Bundes (sofern die gesetzliche Minimalanforderung über- troffen wird).
Beitrag: Analog der EIV bis max. CHF 10'000 pro Anlage.
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Elektrische Speichersysteme zur Optimierung der PV-Anlagen
Unterstützt werden Speichersysteme in Kombination mit PV-Anlagen zur Optimierung der Ei- genversorgung, ab einer Kapazität von 6kWh.
Beitrag: Maximal 20% der Planungs-, Installations- bzw. Baukosten bis max. CHF 20'000.00 pro Objekt.
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Thermische Speichersysteme zur Optimierung der PV-Anlagen
Unterstützt werden PV-Heater oder eine nach der PV-Produktion gesteuerte Warmwassererzeu- gung zur Optimierung der Eigenversorgung.
Beitrag: CHF 300.00 pauschal.
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Haushalt*
Kühl-/Gefriergeräte: CHF 100.00 pauschal
Geschirrspüler: CHF 100.00 pauschal
Waschmaschinen: CHF 200.00 pauschal
Tumbler: CHF 200 pauschal
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Heizungspumpen (A, EEI ≤ 0.20)*
Max. 20% des Kaufpreises resp. max. CHF 1‘000.00
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Gewerbliche Kühl- und Gefriergeräte*
Max. 20% des Kaufpreises, max. Beitrag gemäss der Sonderliste hier
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*Beitragsberechtigt sind nur Best-Geräte, die unter www.topten.ch aufgelistet sind. Der Antrag muss spätestens zwei Monate nach dem Kauf bzw. Einbau beim Sekretariat der Energiekommis- sion eingereicht werden.

Energieförderprogramm

Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2022 im Rahmen des Gebäudeprogramms 2022 der Kanton Zug ebenfalls Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärmeansc…

Bitte beachten Sie, dass ab 1. Januar 2022 im Rahmen des Gebäudeprogramms 2022 der Kanton Zug ebenfalls Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpensysteme oder Holzheizungen leistet. Ergänzend können in der Stadt Zug Beiträge nur soweit beansprucht werden, wie der maximale Förderbeitrag nicht bereits durch andere Förderprogramme geltend gemacht werden können.
 

Kantonales Energieförderprogramm


Städtisches Energieförderprogramm
Mit dem Energie-Förderprogramm bietet die Stadt Zug ein umfassendes und gezielt auf die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Stadt Zug ausgerichtetes Paket mit finanziellen Anreizen für Massnahmen, welche einen schonungsvollen und effizienten Umgang mit Energie ermöglichen.

Förderbeiträge werden in folgenden Bereichen ausgerichtet:

  1. Beratung
  2. Bildung
  3. Wärme
  4. Elektrizität
  5. Mobilität


Antragsformulare
Über diesen Link gelangen Sie zu den Formularen, die Sie am PC oder von Hand ausfüllen können. Das Sekretariat der Energiekommission stellt Ihnen auf Wunsch gerne die Formulare direkt zu. Anschrift: Sekretariat der Energiekommission, Postfach, Gubelstrasse 22, 6301 Zug, 058 728 98 70.

Auskunft
Die Abteilung Umwelt und Energie der Stadt Zug, beantwortet Fragen zum aktuellen Förderprogramm und bietet telefonischen Support (058 728 98 70) zu allen Fragen zum Thema Energie.

Gebäudeprogramm und spezielles kantonales Föderprgramm
Aktuelle Informationen unter www.zg.ch

Zugehörige Objekte

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5.05 Energiekommission