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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Grabarbeiten in Gemeindestrassen
Die Bewilligung bezieht sich auf Bauarbeiten und Grabungen im Bereich von Strassen und Wegen im Eigentum der Einwohnergemeinde Zug oder private Strassen und Wege mit öffentlichen Rechten. Dies Umfasst die Fahrbahnen und Gehwege sowie separate Rad- und Fusswege. Für Bauarbeiten und Grabungen im Bereich der Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt des Kantons Zug zuständig.
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Tiefbau | 058 728 97 10 | baudepartement@stadtzug.ch |