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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Sozialhilfe
Falls Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, Ihr Einkommen nicht reicht oder wenn Sie obdachlos sind, finden SIe bei uns Unterstützung. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir Ihre Situation und ermitteln Ihren Lebensbedarf gemäss den Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Beratung bei Fragen zur Kinderbetreuung, Wohnen und Umgang mit finanziellen Mitteln sind wichtige Bestandteile unserer Beratung.
Anmeldung:
Sie können sich telefonisch beim Sekretariat Soziale Dienste, Tel. 058 728 98 30 anmelden oder unsere Anmeldeformulare nutzen:
- Papierform – hier
- Onlineformular - hier
Gesetzliche Grundlagen:
Gesetz über die Sozialhilfe im Kantons Zug (Sozialhilfegesetz) vom 16. Dezember 1982 (Stand 1. Januar 2018)
Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung) vom 20. Dezember 1983 (Stand 1. Januar 2016)
Sozialhilfe einfach erklärt
Möchten Sie mehr über die Sozialhilfe erfahren? Welche Rechte und Pflichten haben die unterstützten Personen? Diese fünf Erklärvideos geben Auskunft und Antwort.
Grundlagen der Sozialhilfe |
Rechte beim Sozialhilfebezug |
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Pflichten beim Sozialhilfebezug |
Situationsbedingte Leistungen der Sozialhilfe |
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Bemessung der Sozialhilfe |
Sozialhilferechner für eine provisorische Einschätzung
Nachfolgend finden Sie ein «Berechnungs-Tool» für die Sozialhilfe. Mit ein paar Klicks können Sie provisorisch abschätzen, ob Sie vielleicht Sozialhilfe erhalten könnten.
Wichtig:
Es handelt sich um eine vereinfachte Berechnung, in der nicht sämtliche relevanten Angaben berücksichtigt werden können. Das Ergebnis ist unverbindlich. Für eine genaue Berechnung müssen Sie einen Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe stellen und es braucht eine professionelle Beurteilung all ihrer Unterlagen.
Personen im Asylrecht wenden sich bitte an das Kantonale Sozialamt Zug, Soziale Dienste Asyl, Neugasse 1, 6300 Zug, 041 728 48 00, info.asyl@zg.ch
Link zu Sozialhilferechner
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit (SUS) | 058 728 98 10 | sus_departement@stadtzug.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 058 728 98 30 | soziale_dienste@stadtzug.ch |
Frage |
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Ihr Vermögen muss vorgängig bis auf einen, von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) definierten Freibetrag aufgebraucht sein. Dieser Freibetrag ist für Einzelpersonen CHF 4‘000.00, für Ehepaare CHF 8‘000.00 und für jedes Kind CHF 2‘000.00, jedoch maximal CHF 10‘000.00 pro Familie. |
Die Sozialhilfe wird Ihnen gewährt, wenn eigenes Erwerbseinkommen, Erspartes und andere finanziellen Hilfen wie Arbeitslosentaggeld, Krankentaggeld, Renten oder andere Zuschüsse fehlen oder nicht ausreichen, um das sozialhilferechtliche Existenzminimum zu decken. |
Die Beratungsgespräche werden von ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern geführt. |
Sie können das Anmeldeformular beim Sozialdienst telefonisch bestellen oder online herunterladen. Dieses müssen Sie wahrheitsgetreu ausfüllen und die darin aufgeführten Unterlagen beim Sozialdienst einreichen. Wenn die Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie einen Termin für ein Erstgespräch bei einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter. |
Die finanzielle Unterstützung besteht aus dem Grundbedarf gemäss den Richtlinien der SKOS, den Wohnkosten und der medizinischen Grundversorgung. |