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Stadtverwaltung Zug
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6301 Zug
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CO2-Rückvergütung

Bei der rückverteilten Summe handelt es sich um Erträge der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas, die per 1. Januar 2008 eingeführt wurde. Die Lenkungsabgabe fällt sowohl bei Haushalten wie auch bei Unternehmen an. Sie verteuert fossile Energie und setzt damit einen Anreiz zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz von CO2-ärmeren oder CO2-freien Technologien. Zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden anteilsmässig an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt. Das verbleibende Drittel fliesst in das Gebäudeprogramm.

Die der Stadt Zug zukommenden Gelder werden gezielt für CO2-senkende Massnahmen innerhalb der Stadtverwaltung verwendet. Ideen und Gesuche zur CO2-Senkung, beispielsweise Vergleichsstudien von internen Bauvorhaben, Sanierungen zur Substitution von Ölheizungen, Anschaffungen des Werkhofs (Elektrofahrzeuge) oder neue Mobility-Lösungen, können bei der Energiekommission eingereicht werden und werden von dieser beurteilt.

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