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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Lärm
Generell bezeichnen wir unangenehme, belästigende oder gar gesundheitsgefährdende Schallereignisse als Lärm. Sei dieser verursacht durch Strassen-, Eisenbahn oder Flugverkehr, Veranstaltungen, Unterhaltsarbeiten, Kuh- oder Kirchenglocken …
Um die Lärmbelastung zu beurteilen und zu begrenzen, legt die Lärmschutzgesetzgebung Planungswerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmwerte für verschiedene Lärmarten fest. Diese sind auf die Lärmempfindlichkeit des belasteten Gebiets abgestimmt und liegen während der Nacht jeweils tiefer.
Weitere Informationen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Umwelt und Energie | 058 728 98 70 | energie@stadtzug.ch |