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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen für Bautätigkeiten in der Stadt Zug
Die Rechtserlasse finden Sie in der systematischen Rechtssammlung der Stadt Zug.
Gesetze und Verordnungen Kanton Zug
Die kantonalen Erlasse finden Sie hier. Für Bauvorhaben sind die Bände 4 und 7 massgebend.
- Band 4: Schule, Kultur, Natur- und Heimatschutz, Kirche (Denkmalpflege und Archäologie finden Sie unter Kultur/Kulturgüterschutz)
- Band 7: Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie und Verkehr
Die Erläuterungsskizzen zur Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) finden Sie hier.
Interaktives Baurecht von Gemeinde und Kanton mit Stichwortverzeichnis
Auf der Homepage www.ortsplanung.ch finden Sie ein Hilfsmittel, welches es Ihnen einfach ermöglicht, die entsprechenden Erlasse von Gemeinde und Kanton mit Stichworten zu finden.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Baubewilligungen | 058 728 96 90 | baudepartement@stadtzug.ch |