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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
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Anerkennung der Vaterschaft
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind vor oder nach der Geburt beim Zivilstandsamt anerkennen. Gerne geben wir telefonisch Auskunft über die notwendigen Urkunden.
Gleichzeitig kann auf Wunsch der Eltern die gemeinsame elterliche Sorge vereinbart werden. Zusammen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge legen Sie die Anrechnung der Erziehungsgutschriften fest.
Wir bitten Sie, einen Termin zu vereinbaren und erwarten gerne Ihren Anruf.
Nützliche Dokumente
Zugehörige Objekte
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Zivilstandsamt Kreis Zug (Fachbereich) | 058 728 91 20 | zivilstandsamt@stadtzug.ch |